14.02.2018

Umsetzung des Präventionsgesetzes: Versorgung mit Schutzimpfungen durch Betriebsärzte – Grünes Licht für Vorschläge von DGAUM und BARMER

Kooperation DGAUM/BARMER


München, 14. Februar 2018 – Wichtiger Bestandteil des 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetzes ist die Versorgung mit Schutzimpfungen auch durch Betriebsärzte. Für ihre Vorschläge, wie man das Präventionsgesetz und das Thema Impfen in der Praxis gestalten kann, haben die Kooperationspartner DGAUM und BARMER vom Bundesministerium für Gesundheit nun grünes Licht zur Ausarbeitung einer bundesweit geltenden Regelung erhalten. Die Themen Prävention und Betriebliche Gesundheitsförderung stehen daher auch auf der Agenda der 58. Wissenschaftlichen Jahrestagung der DGAUM vom 07.-09. März 2018 in München (www.dgaum.de/dgaum-jahrestagung/).

Im Sozialgesetzbuch V (SBG V) werden alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung zusammenfasst. Aufgrund bestehender Gesetzeslücken zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte hatte die DGAUM eine Gesetzesänderung beim Bundesministerium für Gesundheit angeregt. Das Impfen ist zwar im SGB V als Präventionsaufgabe festgeschrieben, allerdings ohne Angaben, wie dies zwischen den Betriebsärzten, Krankenkassen oder Unternehmen geregelt werden soll. 2016 hat die DGAUM daher einen Kooperationsvertrag mit dem Krankenversicherungsunternehmen BARMER geschlossen, um unter anderem auch den Impfschutz in der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern und gerade das Setting Arbeitsplatz dafür zu nutzen. Derzeit arbeiten die Kooperationspartner intensiv an einem bundesweit geltenden Vertragswerk zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte. Nun ist ein Durchbruch gelungen, DGAUM und BARMER haben grünes Licht für die Ausformulierung und Gestaltung eines Vertragswerkes erhalten, das sowohl von allen gesetzlichen Krankenkassen genutzt werden kann als auch allen Ärzten offen stehen wird, die eine Befähigung zum Impfen vorweisen können: Fachärzte für Arbeitsmedizin sowie Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ genauso wie Vertragsärzte.

Das detaillierte Tagungsprogramm und weiterführende Informationen finden Sie online unter https://www.dgaum.de/dgaum-jahrestagung/. Falls Sie als Pressevertreter kostenlos an der Jahrestagung teilnehmen möchten, senden Sie bitte Ihre verbindliche Zusage spätestens bis zum 2. März 2018 an gs@noSpam.dgaum.de.

Kontakt bei Rückfragen:

Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
Hauptgeschäftsführer: Dr. Thomas Nesseler
Presse: Berit Kramer
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