Personen mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko (medizinisches oder pflegerisches Personal) sollten weiterhin Auffrischimpfungen erhalten. Mehr...
Seit dem 8. April 2023 ist die Coronavirus-Impfverordnung außer Kraft getreten. Seither regelt die Schutz-Impfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, auf welche COVID-19-Impfungen gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben. Die Honorare für die ärztlichen Impfleistungen werden von nun an von den Krankenkassen und nicht mehr vom Bund übernommen. Aktuell laufen die Verhandlungen der KV’en mit den GKV über die Vergütung dieser Impfleistungen. Bei einigen Krankenkassen können die COVID-19 Impfungen bereits über DGAUM Selekt abgerechnet werden. Eine Liste der teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier. Bei allen anderen Krankenkassen können Impfungen gegen COVID-19 bis auf Weiteres nur im Kostenerstattungsverfahren mit GOÄ-Abrechnung erstattet werden. Zur Schutzimpfungs-Richtlinie...
Am 29. März 2023 wurde die Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 aktualisiert. Diese Aktualisierung wurde am 4. April 2023 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. Zur Allgemeinverfügung...
Das Impfzubehör ‒ Spritzen, Kanülen, gegebenenfalls Kochsalzlösung ‒ wird seit dem 8. April 2023 nicht mehr in entsprechender Anzahl mitgeliefert, stattdessen müssen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte es künftig über ihre Apotheke selbst bestellen und bezahlen. Unverändert bleibt ab 8. April der wöchentliche Bestellprozess für den Impfstoff, ebenso die Anlieferung. Der Bund wird die Impfstoffe bis Ende 2023 weiterhin beschaffen und bereitstellen.
Alle Informationen zur Bestellung und Lieferung von COVID-19-Impfstoffen, zur Dokumentation und Abrechnung sowie Dokumente zur Aufklärung und Einwilligung finden Sie auf auf der Website der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA).
Mit den Verträgen DGAUM-Selekt haben Betriebsärzte und arbeitsmedizinische Dienste bereits seit 2019 die Möglichkeit, Impfungen im Betrieb zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Mit einem elektronischen und datengestützten Abrechnungsverfahren und einer eigenen Softwar können Betriebsärzte Schutzimpfungen wirtschaftlich effizient abrechnen. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Hauptseite zu DGAUM-Selekt.
Mit der Einschreibung bei DGAUM-Selekt können Sie die Impfungen gegen SARS-CoV-2 über die Software an das Robert-Koch-Institut (RKI) zu melden. Die Einschreibung selbst ist kostenlos, Kosten fallen erst an, wenn Sie auch impfen bzw. Impfungen melden. Für jede Meldung an das RKI berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 0,50 EUR zzgl. MwSt. Nach Eingang Ihrer Teilnahmeunterlagen erhalten Sie von unserem Partner HELMSAUER alle Informationen und Zugänge zur Software Helmsauer Care Manager. Die Software ermöglicht es auch, andere Impfungen, wie z.B. die alljährliche Grippeschutzimpfung, mit den gesetzliche Krankenkassen nach § 132e SGB V abzurechnen. Die Unterlagen für die Einschreibung finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter "Einschreibung bei DGAUM-Selekt für Meldungen an das RKI".
Damit Sie Corona-Impfungen an das RKI melden können, schreiben Sie sich bitte bei DGAUM-Selekt ein, indem Sie bitte Teilnahmeerklärung und Vertrag postalisch an uns senden:
DGAUM e.V.
Schwanthaler Str. 73b Rgb.
80336 München
Sie können damit künftig auch Schutzimpfungen im Rahmen der Individualprävention zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen (§ 132e SGB V)
Informationen zu den Teilnahmeunterlagen
Teilnahmeerklärung für Betriebsärzte
Vertrag für Betriebsärzte über die Abrechnung für gesetzlich versicherte Selbstzahler
Teilnahmeerklärung für Arbeitsmedizinische Dienste
Vertrag für Arbeitsmedizinische Dienste über die Abrechnung für gesetzlich versicherte Selbstzahler
Die Einschreibung selbst ist kostenlos, Kosten fallen erst an, wenn Sie auch impfen bzw. Impfungen melden oder Impfzertifikate ausstellen.
Bearbeitungsgebühr für die Meldung an das RKI: 0,50 EUR zzgl. MwSt.
Bearbeitungsgebühr je ausgestelltes Impfzertifikat: 0,50 EUR zzgl. MwSt.
Informationen und Dokumente für die Durchführung von Corona-Impfungen im Betrieb auf der Website der BDA