Mit den Verträgen der DGAUM haben Betriebsärzte und arbeitsmedizinische Dienste die Möglichkeit, Impfungen im Betrieb zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können. Technisch bietet die DGAUM dafür eine einzigartige Lösung: Mit einem elektronischen und datengestütztes Abrechnungsverfahren und der neuen Software DGAUM-Selekt können Betriebsärzte auch wirtschaftlich effizient Impfungen abrechnen – und zwar mit allen Krankenkassen!
Mit den Verträgen der DGAUM können Sie sich als Betriebsarzt beim Impfen voll auf Ihre ärztliche Tätigkeit konzentrieren. Lästige und zeitaufwändige Verwaltungsarbeit entfällt. Ihre Impfleistungen erfassen Sie ganz einfach in unserer speziellen Software DGAUM-Selekt. Um die komplette Abrechnung kümmert sich für Sie der externe Abrechnungsdienstleister der DGAUM.
DGAUM-Selekt ist kostenlos! Bearbeitungsgebühren fallen nur an, wenn wir auch tatsächlich Impfungen für Sie abrechnen.
Wo und wie der Patient versichert ist, ob gesetzlich oder privat, spielt für Sie als Betriebsarzt in Ihrem Arbeitsprozess keine Rolle mehr – Sie können alle Beschäftigten im Unternehmen impfen und in der Software DGAUM-Selekt erfassen:
In DGAUM-Selekt verwalten Sie die Patientendaten und Ihre Leistungen. Hier erstellen Sie auch die Abrechnungsdatei, die Sie anschließend elektronisch über das Onlineportal an den Abrechnungsdienstleister übermitteln. Die Patientendaten können Sie bequem über ein Kartenlesegerät in das System einlesen. Besondere technische Voraussetzungen oder Kenntnisse sind nicht notwendig, die Nutzung ist einfach und intuitiv.
Impfleistungen erfassen und abrechnen mit DGAUM-Selekt
(Bild anklicken um es zu vergrößern)
Jeder Patient muss vor der Impfung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu Abrechnungszwecken zustimmen. Hierfür benutzen Sie bitte folgende Einwilligungserklärung:
Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung für Versicherte
Kann der Versicherte seinen Impfpass zum Impftermin nicht vorlegen, können Sie folgendes Formular zur Einholung einer Selbsauskunft nutzen:
Die Abrechnung der Impfleistung erfolgt jeweils versichertenbezogen. Die ärztliche Vergütung setzt sich dabei aus einem Pauschalbetrag je Leistungsfall und den Impfstoffkosten zusammen. Der Pauschalbetrag für die Impfleistung kann je nach Vertragspartner variieren.
Mit Krankenkassen, die Vertragspartner der DGAUM sind, wird nach den jeweiligen Konditionen der Krankenkasse vergütet. Die Kostenübernahme durch die Kasse läuft ganz automatisch zwischen Abrechnungsstelle und Krankenkasse.
Ist die Krankenkasse kein Vertragspartner, wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Hier muss der Patient nach seinem Einverständnis die Kosten für seine Impfung zunächst gegenüber der Abrechnungsstelle selber begleichen und sich diese von seiner Krankenkasse zurückerstatten lassen.
Alle Gebühren im Einzelnen finden Sie in den Teilnahmeunterlagen.
Die Impfstoffe bezieht der Betriebsarzt selbst und erhält die Kosten zuzüglich einem Aufschlag mit der Abrechnung zurückerstattet. Der Abrechnungspreis darf nicht höher sein als der Apothekeneinkaufspreis (gem. Lauer-Taxe) zum Zeitpunkt der Impfung.
Ihre Liquidität ist gesichert, denn Ihr Honorar erhalten Sie automatisch von HELMSAUER. Bei Privatpatienten und Selbstzahlern geht dieser für Sie sogar in Vorleistung und überweist Ihnen innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung das vollständige Honorar. Von der Vergütung wird automatisch die Bearbeitungsgebühr für die Abrechnungsdienstleistungen abgezogen. DGAUM-Mitglieder erhalten dabei besonders günstige Konditionen, aber auch Mitglieder des VDBW, BsAfB und BVÖGD genießen Preisvorteile.
Alle Gebühren im Einzelnen finden Sie in den Teilnahmeunterlagen für Betriebsärzte und arbeitsmedizinische Dienste weiter unten auf dieser Seite unter der Überschrift "Wie kann ich DGAUM-Selekt nutzen?"
(Möchten Sie Einsicht in die jeweiligen Verträge nehmen, registrieren Sie sich bitte hier.)
Eine Übersicht der teilnehmenden Kassen als PDF finden Sie hier.
*Vertrag geschlossen, wird derzeit in die Software integriert
AOK Bayern
AOK Niedersachsen* (Vertragsstart am 01.01.2021)
AOK Nordost (Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern)
AOK Nordwest - Vertrag gilt nur in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe
AOK Rheinland/Hamburg* (Nordrhein und Hamburg)
Audi BKK* (Vertragsstart am 01.01.2021)
BKK 24
BAHN-BKK
BKK Debeka - Vertrag gilt nur in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, ab 01.01.2021 Anschluss an bundesweiten Vertrag der Bahn-BKK
BKK Diakonie - Vertrag gilt nur in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe
BKK EUREGIO - Vertrag gilt nur in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe
BKK firmus
BKK Gildemeister Seidensticker
BKK Landesverband NORDWEST
BKK Linde
BKK Melitta Plus
BKK Mobil Oil - Vertrag gilt nur in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe
BKK Technoform
Heimat BKK - Vertrag gilt nur in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe
energie-BKK
pronova BKK
BARMER
DAK – Gesundheit
Handelskrankenkasse (hkk)
Hanseatische Krankenkasse (HEK)
Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
Techniker Krankenkasse (TK)
BIG direkt gesund
IKK classic
IKK gesund plus* (Vertragsstart am 01.01.2021)
IKK Nord - Vertrag gilt nur in Schleswig-Holstein
KNAPPSCHAFT - Vertrag gilt nur in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe
Teilnahmeberechtigt sind Fachärzte für Arbeitsmedizin, Fachärzte mit Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" und Fachärzte mit Impfbefähigung, die nicht an der vertragsärztl. Versorgung teilnehmen, aber Impfleistungen im Betrieb erbringen (z. B. Tropenärzte, Öffentlicher Gesundheitsdienst) sowie betriebliche oder überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste.
DGAUM-Mitglieder erhalten besondere Vorteile!
Nach Eingang Ihrer Teilnahmeunterlagen erhalten Sie von unserem Partner HELMSAUER GRUPPE alle Informationen und Zugänge zur Software und dem Abrechnungsportal sowie das Kartenlesegerät für einmalig 27 EUR.
Zur Einschreibung bitte Teilnahmeerklärung und Vertrag unterzeichnet an die Geschäftsstelle schicken!
Teilnahmeerklärung für Betriebsärzte
Vertrag für Betriebsärzte über die Abrechnung für gesetzlich versicherte Selbstzahler
Zur Einschreibung bitte Teilnahmeerklärung und Vertrag unterzeichnet an die Geschäftsstelle schicken!
Teilnahmeerklärung für Arbeitsmedizinische Dienste
Vertrag für Arbeitsmedizinische Dienste über die Abrechnung für gesetzlich versicherte Selbstzahler
Die Helmsauer & Kollegen Assekuranzmakler AG stellt den Mitgliedern der DGAUM in Kooperation mit führenden Versicherern besonders preisgünstige Deckungskonzepte mit hervorragendem Deckungsumfang zur Verfügung.
Mitglieder der DGAUM können kompetente und umfassende Beratungsangebote des Helmsauer Beratungszentrums für das Gesundheitswesen rabattiert in Anspruch nehmen:
Die HELMSAUER GRUPPE ist bereits seit 1963 erfolgreich am Markt tätig und bietet die komplette Verwaltung und Abrechnung von eigenen und fremden Selektivverträgen an. Als eine der größten Anbieter in der Abrechnung von Selektivverträgen bundesweit vertrauen über 24.000 Mediziner, mehr als 100 Kliniken und 145 Medizinische Versorgungszentren ihrem Knowhow.
Mit Erfahrung, Kompetenz und Kreativität bietet Helmsauer individuelle Finanzdienstleistungsprodukte für das Gesundheitswesen, die im Kontext aktueller Entwicklungen entstehen. Dafür stehen 330 qualifizierte und serviceorientierte Mitarbeiter an 30 Standorten in Deutschland und der Schweiz zur Verfügung — auch zur persönlichen Betreuung vor Ort.
Die stellvertretende Vorsitzende der STIKO und leitende Betriebsärztin der Uniklinik in Frankfurt, Prof. Sabine Wicker, beantwortet Fragen zur Impfung gegen SARS-Cov-2. Hier geht's zum Webcast der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN).
Ansprechpartner: HELMSAUER
Tel.: 0911/9292-400 oder per Mail an:
kompetenzzentrum_selektivvertraege@
helmsauer-gruppe.de
Ansprechpartner: DGAUM
E-Mail: gs@dgaum.de*
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