Studium

Die Arbeitsmedizin ist als medizinische Fachdisziplin vorwiegend präventiv orientiert und interdisziplinär ausgerichtet – eine Besonderheit im Medizinstudium. Studierende der Humanmedizin müssen Leistungsnachweise in insgesamt 21 Fachgebieten (Pflichtfächern) erbringen. Laut der Approbationsordnung für Ärzte zählen Arbeitsmedizin und Sozialmedizin zu den Hauptfächern des Studiums. Sie stellen so genannte Schnittstellenfächer dar, die Berührungspunkte zu fast allen medizinischen Disziplinen haben. Darüber hinaus bestehen themenbezogene Berührungspunkte zu den Ingenieurwissenschaften, den Naturwissenschaften und den Geisteswissenschaften. 

Bereits während des ersten Semesters werden meist die Berufsfelder in den präventivmedizinisch orientierten Fächern Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin, Hygiene, Sportmedizin, Reisemedizin oder „Public Health“ vorgestellt. Die Studierenden lernen grundlegende Informationen zur Verhältnis- und Verhaltensprävention sowie verschiedene Präventionssettings und Beispiele für Aspekte der Prävention im praktischen ärztlichen Alltag. Eine gute Möglichkeit, das Berufsfeld der Arbeitsmedizin auch praktisch kennenzulernen, ist die Famulatur: Von den im klinischen Teil des Medizinischen Studiums vorgeschriebenen 4 Monaten Praktikum kann 1 Monat im arbeitsmedizinischen Dienst geleistet werden, beispielsweise in einer werksärztlichen Dienststelle.

Möglich ist auch die Promotion im Fach Arbeitsmedizin. Nachstehend finden Sie eine Liste der Hochschulen in Deutschland mit arbeitsmedizinischen Instituten.

Hochschulinstitute für Arbeitsmedizin

Aachen

Universitätsklinikum RWTH Aachen, Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin

Berlin

Institut für Arbeitsmedizin der Charité Universitätsmedizin Berlin

Bochum

Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – Institut der Ruhr-Universität Bochum (IPA)

Darmstadt

Institut für Arbeitswissenschaft, Technische Universität Darmstadt

Dortmund

Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund – IfADo, Leibniz Research Centre for Working Environment and Human Factors

Dresden

Institut und Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin (IPAS) der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden

Düsseldorf

Institut für Arbeits-, Sozial und Umweltmedizin, Centre for Health and Society, Medizinische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Erlangen-Nürnberg

Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Frankfut a. M.

Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Umweltmedizin, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Freiburg

Institut für Bewegungs- und Arbeitsmedizin, Universitätsklinikum Freiburg

Gießen

Institut und Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin des Universitätsklinikums Gießen und Marburg, Standort Gießen

Göttingen

Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin an der Georg-August-Universität Göttingen

Halle/Saale

Institut für Medizinische Epidemiologie, Biometrie und Informatik, Sektion Arbeitsmedizin an der Universität Halle-Wittenberg

Hamburg

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin (ZfAM)

Hannover

Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Arbeitsmedizin / Occupational Medicine

Heidelberg

Abteilung Klinische Sozialmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg

Jena

Institut für Arbeits-, Sozial-, Umweltmedizin und -hygiene, Universitätsklinikum Jena

Köln

Institut und Poliklinik für Arbeitsmedizin, Umweltmedizin und Präventionsforschung, Uniklinik Köln (AÖR)

Leipzig

Institut für Sozialmedizin, Arbeitsmedizin und Public Health (ISAP), Medizinische Fakultät der Universität Leipzig

Lübeck

Institut für Arbeitsmedizin, Universität zu Lübeck

Magdeburg

Bereich Arbeitsmedizin der Otto-von-Guericke-Universität

Mainz

Arbeitsmedizinisches Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin mit angegliedertem Institut für Lehrergesundheit der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Mannheim

Institut für Public Health, Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg

Marburg

Institut und Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin des Universitätsklinikums Gießen und Marburg, Standort Gießen

München

Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München-Innenstadt

Osnabrück

Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück

Rostock

Institut für Präventivmedizin, Universitätsmedizin Rostock

Tübingen

Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung, Universitätsklinikum Tübingen

Witten/Herdecke

Private Universität Witten/Herdecke gGmbH, Fakultät für Gesundheit, Department für Humanmedizin, Lehrstuhl für Arbeitsmedizin und betriebliches Gesundheitsmanagement

Wuppertal

Bergische Universität Wuppertal, Lehrstuhl für Arbeitswissenschaft

  

Themen- und Lernzielkataloge

Die DGAUM hat gemeinsam mit arbeitsmedizinischen Hochschullehrern einen Themen- und Lernzielkatalog für die Arbeitsmedizin und klinische Umweltmedizin erarbeitet. Im Schwerpunktkatalog sind die Inhalte nach verschiedenen Themen stichwortartig gegliedert. Der Lernzielkatalog enthält eine differenzierte Darstellung der Bedeutung arbeitsmedizinischer Kenntnisse. Er soll den Rahmen des zu vermittelnden arbeitsmedizinischen Wissens vorgeben und als Grundlage für die Lehrveranstaltungen an den Fakultäten dienen.

Arbeitsmedizin - Themenkatalog

Der Themenkatalog Arbeitsmedizin wurde gemeinsam vom Vorstand der DGAUM und den Ordinarien für Arbeitsmedizin erarbeitet. Er berücksichtigt neben den unverändert wichtigen Schwerpunkten auch die Entwicklungen im Fachgebiet Arbeitsmedizin und dient als Grundlage für den Gegenstandskatalog des Instituts für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP).

1.

Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die ärztliche Tätigkeit

1.1.

Einführung in die AM
Gegenstand, Ziele, Berufsfelder
Entwicklung der AM und der Arbeit

1.2.

Arbeits- und Gesundheitsschutz in der BRD
Duale Systeme Arbeitsschutzgesetz: Verantwortung Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN)
Hierarchie von Gesetzen und Verordnungen zum Arbeitsschutz
Betrieblicher Arbeitsschutz

1.3.

Betriebsärztliche Tätigkeit Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG), Aufgaben, Stellung, Strukturen, Qualitätssicherung

1.4.

Medizinische Untersuchungen von AN zur Prävention Vorsorge, Einstellungen: Formen, Verantwortlichkeiten, Vorschriften, Ergebnis

1.5.

Haftung für arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren,
arbeitsbedingte Erkrankungen und Gesundheitsschäden infolge der Arbeit - gesetzliche Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle
SGB VII, Berufskrankheiten-Verordnung (BKV),
Definition, Meldung, Voraussetzungen für Anerkennung, Verfahrensweg, D-Arzt

1.6.

Grundsätze und Konzepte der AM
Belastungs-Beanspruchungs-Konzept, Dosis-Wirkungs-Prinzip
Arbeitsfähigkeit, Leistungsfähigkeit, Gesundheit
Methoden der Beurteilung der physischen, sensorischen und psychischen Leistungsfähigkeit

1.7.

Hierarchie und Grundprinzipien der präventiven
Maßnahmen in und durch Arbeit

2. 

Physische Belastung und Beanspruchung in der Arbeit

2.1.

Gefährdungsmechanismen

2.2.

Beanspruchungsobjektivierung

2.3.

Grundlagen der Ergonomie und andere Methoden der Prävention

2.4.

Arbeitsbedingte Erkrankungen durch physische Fehlbelastungen einschließlich der gesetzlichen Berufskrankheiten der Wirbelsäule, Menisken, Sehnenscheiden ...

3.

Psychische Belastung und Beanspruchung

3.1.

Gefährdungsmechanismen einschließlich sozialer Stressoren wie Mobbing, Stress, Ermüdung, Monotonie, psychische Sättigung

3.2.

Beanspruchungsobjektivierung und Belastungsanalyse

3.3.

Spezielle Erkrankungen wie Burnout, chronisches Erschöpfungssyndrom (CFS), psychosomatische Störungen und Erkrankungen

4. 

Belastung und Beanspruchung durch physikalische Einwirkungen

4.1.

Vibrationen
Gefährdungsmechanismen und betroffene Tätigkeitsgruppen
Arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich der gesetzlichen Berufskrankheiten
Spezielle Prävention

4.2.

Lärm
Untergliederung analog 4.1., soweit zutreffend.

4.3.

Klima
analog 4. 1.

5. 

Belastung und Beanspruchung durch chemische Einwirkungen

5.1.

Grundlagen der Toxikologie

5.2.

Arbeitsmedizinisch relevante Beurteilungskriterien/Grenzwerte einschließlich Luft- und Bio-Monitoring

5.3.

Grundlagen der speziellen Prävention, u. a. Chemikaliengesetz (ChemG), Gefahrstoffverordnung, TRGS

5.4.

Arbeitsbedingte Erkrankungen und gesetzliche Berufskrankheiten durch

  • Lösungsmittel
  • Pestizide
  • Halogenkohlenwasserstoffe
  • halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide
  • Metalle
  • Erstickungsgase

6.

Arbeitsbedingte Erkrankungen und gesetzliche Berufskrankheiten der Atemwege, Lunge und Pleura

6.1.

Pathophysiologische Mechanismen

6.2.

Staub, Einflussfaktoren auf die Wirkung

6.3.

Grundprinzipien der Prävention

6.4.

Gesetzliche Berufskrankheiten durch anorganische Stäube

6.5.

Obstruktive Atemwegserkrankungen als gesetzliche Berufskrankheiten

6.6.

Gesetzliche Berufskrankheiten durch organische Stäube

7. 

Arbeitsbedingte Erkrankungen und gesetzliche Berufskrankheiten der Haut

7.1.

Gefährdungsmechanismen und betroffene Berufsgruppen

7.2.

Entzündliche und allergische Erkrankungen einschließlich der gesetzlichen Berufskrankheiten

7.3.

Spezielle Prävention

8.

Arbeitsbedingte Infektions- und Tropenkrankheiten einschließlich der gesetzlichen Berufskrankheiten

8.1.

Gefährdungsquellen und betroffene Berufsgruppen

8.2.

Arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich der gesetzlichen Berufskrankheiten

8.3.

Spezielle Prävention einschließlich Infektionsschutzgesetz und Biostoffverordnung

9. 

Krebserkrankungen als gesetzliche Berufskrankheiten

9.1.

Einordnung, Ursachen, Mechanismen

9.2.

Arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich der gesetzlichen Berufskrebserkrankungen

9.3.

Spezielle Prävention

10.

Der chronisch Kranke im Beruf und Grundlagen der Rehabilitation

10.1.

Ausgewählte chronische Krankheitsgruppen und Bewertung ihrer Arbeitsfähigkeit

10.2.

Suchtprobleme am Arbeitsplatz

10.3.

System der beruflichen Rehabilitation

11.

Sozialer Arbeitsschutz

11.1.

Arbeitstätigkeit der Frau - Mutterschutzgesetz (MuSchG)

11.2.

Arbeitstätigkeit von Jugendlichen - Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG)

11.3.

Der ältere und leistungsgeminderte Arbeitnehmer

11.4.

Arbeitszeit einschließlich Nacht- und Schichtarbeit/gesetzliche Grundlagen

12.

Grundlagen der arbeitsmedizinischen Begutachtung

12.1.

Auftraggeber und Aufgabenstellungen

12.2.

Grundprinzipien der Begutachtung

12.3.

Kausalität und Finalität als Ordnungsprinzipien

Arbeitsmedizin - Lernzielkatalog

Zweck und Aufbau des Lernzielkataloges


Den Lehrenden soll der Lernzielkatalog als Orientierung im Fach Arbeitsmedizin dienen. Dabei können eigene Schwerpunkte und Gewichtungen gesetzt werden die auch über die Lernziele hinaus gehen. Der Lernzielkatalog stellt das Rahmenprogramm dar, das als Grundlage für die Prüfung an allen Hochschulen dienen sollte. Er beschreibt die zum Abschluss des Medizinstudiums (Ärztliche Prüfung) erforderlichen ärztlichen Kompetenzen (Wissen, Fertigkeiten und Haltung) im Fach Arbeitsmedizin. Dadurch wird selbstverantwortliches Lernen möglich. Die Absolventen müssen fähig sein, sich selbständig über Themen zu informieren, die im Unterricht nicht oder nur allgemein behandelt wurden oder wenn sie in der Praxis genauere oder vertiefte Kenntnisse benötigen. Die Struktur des Katalogs ist angelehnt an die niederländische Fassung zu Lernzielkatalogen in der Medizin, die aus der Schweiz in englischer Fassung vorliegt. Diese Lernzielkataloge sind ausschließlich für klinische Fachgebiete gestaltet worden. Für die Arbeitsmedizin als vorwiegend präventivmedizinische Disziplin mit deutlichen klinischen Anteilen in der Lehrvermittlung ist diese Strukturierung nur teilweise handhabbar. Die Grundstruktur wird jedoch im Folgenden beibehalten, damit den Vorgaben der jeweiligen Fakultät entsprechend eine Anpassung erfolgen kann. Der Lernzielkatalog wurde in Anlehnung an den Swiss Catalogue of learning objectives for Undergraduate medical training erstellt.

Gliederung


Arbeitsmedizinische Basiskenntnisse (Tabelle 5)

Arbeitsmedizinisch relevante Fertigkeiten (Tabelle 6)

Arbeitsmedizinisch relevante Krankheitsbilder (Tabelle 7)

Zu den Lernzielen „arbeitsmedizinische Basiskenntnisse“ und „arbeitsmedizinisch relevante Krankheitsbilder“ wird angegeben, welche Kompetenzen aus dem ärztlichen Handlungsprozess gefordert werden. Abgekürzt werden diese wie in Tabelle 1 aufgeführt.

Tabelle 1: Abkürzungen der ärztlichen Kompetenz im Handlungsprozess


D  -  Diagnostische Kompetenz

T  -  Therapeutische Kompetenz

N  -  Notfallmaßnahmen

P  -  Prävention inkl. Kompetenz der Gesundheitsförderung

G  -  Generelle Kompetenz für Allgemeinmedizin

Entsprechend den genannten Kriterien werden die Kompetenzen nochmals in die in Tabelle 2 aufgeführten Niveaustufen unterschieden.

Tabelle 2: Niveaustufen des Kenntnisstandes - Definition


1. Erkennen und einordnen können

  • Gesundheitsrelevante Einflüsse der Arbeit erkennen und bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit berücksichtigen können,
  • Fähigkeiten, sich aktuell informieren zu können,
  • klinische Bilder arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten zu kennen und einordnen zu können,
  • grundlegende präventive und rehabilitative Maßnahmen empfehlen zu können

2. In der Praxis mit dem Problem umgehen können

  • Relevante diagnostische Maßnahmen zu kennen und bewerten zu können,
  • arbeitsbedingte Krankheitsursachen zu erfassen,
  • präventive Maßnahmen konkret vorzuschlagen,
  • die Leistungsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit beurteilen zu können,
  • zu einer komplexen Beurteilung des Patienten in seinem Arbeitsumfeld bei bestimmten Problemfeldern fähig zu sein

Die arbeitsmedizinischen Fertigkeiten (Tabelle 6) werden in vier Stufen (Tabelle 3) unterschieden, wobei Stufe I noch keine eigentliche Fertigkeit darstellt, sondern nur das Wissen dazu. Zur Unterscheidung der Niveaustufen werden hier römische Zahlen verwendet.

Tabelle 3: Einteilung der geforderten Fertigkeiten in der Arbeitsmedizin


Stufe I - Theorie: Die Studierenden haben mindestens theoretische Kenntnisse (kausalanalytisches Prinzip, Indikation, Kontraindikation, theoretische Kenntnis des Handelns, mögliche Komplikationen, Möglichkeiten der primär, sekundär und tertiär Prävention sowie der Rehabilitation) und können die Fertigkeit beschreiben.

Stufe II - Beobachtung: Die Studierenden haben mindestens die Kenntnis der Fertigkeit und haben deren Demonstration beobachtet.

Stufe III - Ausführung: Die Studierenden haben mindestens die Fertigkeit mehrmals unter Aufsicht selbst ausgeführt.

Stufe IV - Routine: Die Studierenden haben Erfahrung in Indikationsstellung und Ausführung.

Die Lerninhalte, die unmittelbare Beziehung zu einem Querschnittsbereich (Tabelle 4) haben, werden mit einem Q und der Ziffer des entsprechenden Querschnittbereiches gekennzeichnet (z.B. Q12).

Tabelle 4: Querschnittsbereiche


Q1  Epidemiologie

Q2  Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin

Q3  Gesundheitsökonomie, Gesundheitssysteme, öffentliche Gesundheitspflege

Q4  Infektiologie, Immunologie

Q5  Klinisch-pathologische Konferenz

Q6  Klinische Umweltmedizin

Q7  Medizin des Alterns und des alten Menschen

Q8  Notfallmedizin

Q9  Klinische Pharmakologie

Q10 Prävention, Gesundheitsförderung

Q11 Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz

Q12 Rehabilitation, physikalische Medizin, Naturheilverfahren

 

Literatur:


(1) Bundesgesetzblatt. Jg. 2002 Teil I Nr. 44, S. 2405-2435, 3. Juli 2002

(2) Schäcke, G.: Approbationsordnung für Ärzte - Bedeutung und Pflichten für das Fachgebiet Arbeitsmedizin. Zbl Arbeitsmed 52 (2002) 414-425

(3) Schiele, R.: Was bringt die neue Approbationsordnung für die Fächer Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin? Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 38 (2003) 5

Klinische Umweltmedizin - Themen-/Lernzielkatalog

"Klinische Umweltmedizin" ist einer von 12 Querschnittsbereichen nach der Approbationsordnung für Ärzte (BGBl. Teil I Nr. 44, S. 2405). Für jeden dieser Bereiche sind von den Studierenden benotete Leistungsnachweise zu erbringen, um für den zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung zugelassen zu werden. Die Approbationsordnung stellt es den Universitäten frei, auf welche Weise das Wissen der Querschnittsbereiche vermittelt wird, lediglich soll die "Vermittlung ... themenbezogen, am Gegenstand ausgerichtet und fächerverbindend erfolgen" (§ 27 AppOÄ). Dieser Handlungsspielraum erfordert jedoch eine Definition von Lehrinhalten und Lernzielen, um zwischen den Universitäten vergleichbare Abschlüsse zu erzielen. Als Methode zur Vermittlung des themenbezogenen und fächerverbindenden Fachwissens kommen neben den konventionellen Lehrmethoden speziell reformorientierte Studienmethoden wie problemorientiertes Lernen in Kleingruppen (POL) und evtl. individuelles, computerunterstütztes, fallbasiertes Lernen (z. B. CASUS, Networm) in Frage. Ein nicht einheitlich zu klärendes Problem ist die zeitliche Anordnung des Querschnittsbereiches "Klinische Umweltmedizin" im Studium und damit das vorauszusetzende klinische Vorwissen der Studierenden.

Zweck und Aufbau der Kataloge


In Anlehnung an den Lernzielkatalog für Arbeitsmedizin soll den Lehrenden eine Orientierungshilfe im Fach Klinische Umweltmedizin gegeben werden. Es können eigene Schwerpunkte und Gewichtungen gesetzt werden, die über die Lernziele hinausgehen. Der Katalog stellt das Rahmenprogramm dar, das als Grundlage für die Prüfung an allen Hochschulen dienen soll. Der Lernzielkatalog beschreibt die zum Abschluss des Medizinstudiums erforderlichen ärztlichen Kompetenzen im Fach Klinische Umweltmedizin. Dadurch wird selbstverantwortliches Lernen ermöglicht.

Gliederung


1. Grundkenntnisse in der klinischen Umweltmedizin

2. Klinisch relevante Fertigkeiten

3. In der klinischen Umweltmedizin relevante Krankheitsbilder

Ebenen ärztlicher Kompetenz


Unterschieden werden drei Ebenen der ärztlichen Kompetenz, die Studierende während ihres Studiums erlangen sollen:

D  -  Diagnostische Kompetenz: Fähigkeit zur Berücksichtigung von Fakten bei der Diagnosestellung, Differentialdiagnose

T  -  Therapeutische Kompetenz: wissensbasierte Entscheidungsgrundlage für die Therapie und kritische Verlaufsbeurteilung

A  -  Generelle Kompetenz für Allgemeinmedizin

Diese Kompetenzen werden auf verschiedenen Niveaustufen vermittelt, wobei das Niveau II mit Spezialwissen in den meisten Fällen nur an einzelnen Beispielen und schwerpunktartig vermittelt werden kann.

I. Grundlagen, Basiswissen

  • Wissen über die Existenz verschiedener Einflussfaktoren und Therapie­maßnahmen,
  • Kenntnis relevanter klinischer Erscheinungsbilder/Erkrankungen
  • Methodenwissen und Fertigkeit, sich rasch aktuell informieren zu können
  • Fähigkeit zur Einordnung von Befunden und Zusammenhängen

II. Fachspezifisches, spezielles Wissen

  • Kausalitätsverständnis
  • Auswählen und Ergreifen diagnostischer Maßnahmen
  • Differentialdiagnostische Kenntnisse
  • Therapeutische Maßnahmen und Strategien ergreifen zu können


Da insbesondere in den Querschnittsfächern die Möglichkeit besteht, dass sich die Studierenden Detailwissen und praktische Fertigkeiten durch problemorientiertes Arbeiten in Kleingruppen oder computerbasierten Fällen aneignen, können insbesondere Fertigkeiten der Niveaustufe II optimalerweise durch diese Lernformen vertieft und praktisch eingeübt werden, sofern nicht die Teilnahme an Ambulanzpraktika möglich ist oder der klinische Ausbildungsstand der Studierenden einer solchen Maßnahme entgegensteht.

Daher findet sich im Lernzielkatalog eine zusätzliche Spalte mit Anregungen, ob sich ein Thema für die Vermittlung im problemorientierten Lernen (P, z. B. als Element eines Falles) oder über eine Vorlesung (V) anbietet.Teilweise erscheinen beide Vermittlungsarten gleichwertig (V+P), bei anderen sollten die Grundlagen in einer Vorlesung vermittelt werden und Details schwerpunktartig im POL vertieft werden (V(P)).

Selbstverständlich können alle Fertigkeiten auch im POL vermittelt werden, dies ist jedoch stark vom individuell zu behandelnden Fall/Problem abhängig.

Für die Vermittlung von Fachwissen in einem Querschnittsbereich kommen meist verschiedene Fachdisziplinen und Vermittlungsmethoden in Frage, die nachfolgend wie angegeben kodiert werden. Die Kodierung kann selbstverständlich nur Anhaltspunkte geben, um z. B. eine Referentenstruktur für eine curriculare Vorlesung zusammenzustellen.