Arbeitnehmer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Das ergibt sich aus § 11 des Arbeitsschutzgesetzes. Darauf weist die DGAUM im Vorfeld ihrer 54. Wissenschaftlichen Jahrestagung hin, die von Mittwoch, 02., bis Freitag, 04. April 2014, im Deutschen Hygienemuseum in Dresden stattfindet. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, MdB hat für diesen DGAUM-Kongress die Schirmherrschaft übernommen.