Seit April 2024 müssen neben den Impfungen gegen Covid19 auch die Grippeschutzimpfungen an das RKI gemeldet werden.
Das Digitale Impfquotenmonitoring (DIM) steht aktuell für Betriebsärztinnen und – ärzte nicht zur Verfügung und soll künftig durch das Deutsche Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) ersetzt werden. Die Migration von DIM ins DEMIS soll nun voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2025 durchgeführt werden. Sobald weitere Informationen verfügbar sind, werden diese auf der DEMIS-Webseite bereitgestellt.
Die ab April 2024 durchgeführten COVID-19- und Grippeschutz-Impfungen sollen von den impfenden Stellen archiviert und zu einem späteren Zeitpunkt über DEMIS an das RKI nachgemeldet werden. Mit der Archivierung und Nachmeldung der Impfdaten kommen die impfenden Stellen der gesetzlichen Meldepflicht in §13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz nach. Die Impfdaten können zwischenzeitlich in einer Excel-Tabelle gespeichert werden. Beachten Sie hierzu auch das Schreiben der Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA).
Der Corona-Impfstoff von AstraZeneca mit dem Namen „Vaxzevria“ ist nicht ab sofort nicht mehr in der EU zugelassen. Die EU-Kommission hat die Zulassung für das Vakzin Vaxzevria bereits am 27. März 2024 widerrufen. Der Widerruf der Zulassung gilt ab 7. Mai 2024 und geschieht auf Antrag des Zulassungsinhabers, also AstraZeneca selbst. Mehr...
Personen mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko (medizinisches oder pflegerisches Personal) sollten weiterhin Auffrischimpfungen erhalten. Mehr...
Mit den Verträgen DGAUM-Selekt haben Betriebsärzte und arbeitsmedizinische Dienste bereits seit 2019 die Möglichkeit, Impfungen im Betrieb zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Mit einem elektronischen und datengestützten Abrechnungsverfahren und einer eigenen Softwar können Betriebsärzte Schutzimpfungen wirtschaftlich effizient abrechnen. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Hauptseite zu DGAUM-Selekt.
Mit der Einschreibung bei DGAUM-Selekt können Sie die Impfungen gegen SARS-CoV-2 über die Software an das Robert-Koch-Institut (RKI) zu melden. Die Einschreibung selbst ist kostenlos, Kosten fallen erst an, wenn Sie auch impfen bzw. Impfungen melden. Für jede Meldung an das RKI berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 0,50 EUR zzgl. MwSt. Nach Eingang Ihrer Teilnahmeunterlagen erhalten Sie von unserem Partner HELMSAUER alle Informationen und Zugänge zur Software Helmsauer Care Manager. Die Software ermöglicht es auch, andere Impfungen, wie z.B. die alljährliche Grippeschutzimpfung, mit den gesetzliche Krankenkassen nach § 132e SGB V abzurechnen. Die Unterlagen für die Einschreibung finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter "Einschreibung bei DGAUM-Selekt für Meldungen an das RKI".
Damit Sie Corona-Impfungen an das RKI melden können, schreiben Sie sich bitte bei DGAUM-Selekt ein, indem Sie bitte Teilnahmeerklärung und Vertrag postalisch an uns senden:
DGAUM e.V.
Schwanthaler Str. 73b Rgb.
80336 München
Sie können damit künftig auch Schutzimpfungen im Rahmen der Individualprävention zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen (§ 132e SGB V)
Informationen zu den Teilnahmeunterlagen
Teilnahmeerklärung für Betriebsärzte
Vertrag für Betriebsärzte über die Abrechnung für gesetzlich versicherte Selbstzahler
Teilnahmeerklärung für Arbeitsmedizinische Dienste
Vertrag für Arbeitsmedizinische Dienste über die Abrechnung für gesetzlich versicherte Selbstzahler
Die Einschreibung selbst ist kostenlos, Kosten fallen erst an, wenn Sie auch impfen bzw. Impfungen melden oder Impfzertifikate ausstellen.
Bearbeitungsgebühr für die Meldung an das RKI: 0,50 EUR zzgl. MwSt.
Bearbeitungsgebühr je ausgestelltes Impfzertifikat: 0,50 EUR zzgl. MwSt.
Informationen und Dokumente für die Durchführung von Corona-Impfungen im Betrieb auf der Website der BDA
Sie möchten Impfungen mit den gesetzlichen Kassen abrechnen? In unserem Tutorial erfahren Sie, wie es geht.