Zertifizierung zum Gutachter

Im Interesse der Qualitätssicherung werden arbeitsmedizinische Gutachten grundsätzlich von Ärztinnen und Ärzten mit spezifischen Kenntnissen über einschlägige Arbeitsplätze und deren gesundheitliche Auswirkungen sowie Erfahrungen zur deren Diagnose, Differentialdiagnose und Beurteilung kausaler Zusammenhänge erstellt.

Die DGAUM bietet eine Kursreihe an, wobei die drei Blöcke A, B und C in beliebiger Reihenfolge besucht werden können. Mit Abschluss des letzten Blocks wird das Zertifikat "Arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung" erworben. Mit diesem wird eine spezielle fachliche Befähigung zur Begutachtung von Berufskrankheiten oder beruflich bedingten Erkrankungen ausgewiesen. Das Zertifikat sollte spätestens alle 5 Jahre mit dem Besuch eines Refresherkurses erneuert werden. Mehr Infos erfahren Sie in unseren FAQ.

Zertifizierte Gutachterinnen und Gutachtern erhalten die Möglichkeit, sich im öffentlichen Gutachter-Verzeichnis der DGAUM eintragen zu lassen. Dieses Verzeichnis unterstützt z. B. Versicherungsträger und Rechtspflegeorgane bei deren Suche nach qualifizierten Gutachtern.

Die nächsten Fortbildungs-Termine finden Sie im Veranstaltungskalender.