DGAUM engagiert sich für eine neue Musterweiterbildung für den Facharzt für Arbeitsmedizin und Prävention

Nach der Evaluation der Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland hat der 115. Deutsche Ärztetag die Bundesärztekammer (BÄK) beauftragt, eine kompetenzbasierte Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) für Ärzte vorzunehmen. Um einen transparenten Austausch zur inhaltlichen Gestaltung zu ermöglichen, erfolgt die Novellierung über die für die beteiligten ärztlichen Organisationen von der BÄK im Internet eingerichtete WIKI-BÄK-Plattform. Die Plattform wurde im Dezember 2012 geöffnet.


Die wissenschaftlichen Fachgesellschaften, darunter auch die DGAUM, waren  als „Editoren“ gebeten, ihre Vorschläge für die jeweiligen Bezeichnungen mit den Berufsverbänden als „Partnern“ abzustimmen und einen konsentierten Vorschlag auf http://wiki.baek.de bis zum 30.04.2013 einzustellen. Nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme der Fachgesellschaften und Berufsverbände wird das Abstimmungsverfahren mit der auf Basis der eingegangenen Vorschläge erstellten „MWBO Version 1“ zwischen den Landesärztekammern und der Bundesärztekammer fortgesetzt. Da in Deutschland für alle Angelegenheiten der ärztlichen Weiterbildung die Landesärztekammern als Körperschaften des Öffentlichen Rechts zuständig sind, ist diese Abstimmung unerlässlich. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass die MWBO möglichst auf dem 117. Deutschen Ärztetag (DÄT) im Jahr 2014 verabschiedet werden soll, ist dies nicht möglich, wird die Verabschiedung auf den 118. DÄT im Jahr 2015 verschoben.


Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst seit jeher u.a. umfangreiche Aufgaben im Bereich der Gesundheitsförderung, Primärprävention (Verhaltens- und Verhältnisprävention zur Schadensvermeidung), Sekundärprävention (Früherkennung von Risikofaktoren und Erkrankungen) und Tertiärprävention (Wiedereingliederung) und kann auf diesen Gebieten entsprechende Präventionserfolge belegen. Der 115. Deutsche Ärztetag hat daher im Jahr 2012 mit großer Mehrheit gefordert, dass die Arbeitsmedizin und die betriebsärztliche Betreuung zu einer zentralen Säule der Gesundheitsvorsorge in Deutschland ausgebaut werden muss. Diese präventiven Aufgaben im betrieblichen Umfeld haben große Schnittstellen mit außerberuflichen Präventionsmaßnahmen und sind teilweise von diesen nicht zu trennen. Zudem können die in den Betrieben gewonnenen Erkenntnisse auch auf weite Bereiche außerhalb des Arbeitsumfeldes übertragen werden. Die DGAUM empfiehlt daher, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ auf „Arbeitsmedizin und Prävention“ zu erweitern. Diese Erweiterung entspricht den aktuellen und zukünftigen Aufgabenstellungen innerhalb des Faches. Die Facharztbezeichnung sollte daher zukünftig „Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin und Prävention“ lauten (Kurzbezeichnung: „Arbeitsmediziner/Arbeitsmedizinerin“).


Die Mitgliederversammlung der DGAUM hat am 14. März 2013 in Bregenz die Empfehlung der Umbenennung sehr positiv bewertet. In dem nachfolgenden Beitrag, der in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift ASU erschienen ist, wollen wir Sie noch detaillierter informieren und die Position der Fachgesellschaft zur Diskussion stellen. [= mehr]