Thesen der DGAUM zur betrieblichen Prävention

In der Sonderpublikation ARBEITSMEDIZIN 4.0 hat die DGAUM arbeitsmedizinische Thesen zum Stand und  Entwicklungsbedarf der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland formuliert. Die DGAUM fordert damit zur breiten Diskussion der von ihr formulierten Thesen betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland auf und setzt sich nachhaltig für die Umsetzung der aufgeführten Forderungen in Politik, Gesellschaft und Ärzteschaft ein.

Thesen der DGAUM zur betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland
1. Die Prävention muss zu einer tragenden Säule im Gesundheitssystem werden.
2. Es bedarf einer Präventionsstrategie und Präventionskultur, die auch KMU erreicht.
3. Arbeitsmediziner kennen den Arbeitnehmer mit seinen Erkrankungen und seinen Gesundheitsrisiken und die damit interagierenden Arbeitsbedingungen.
4. Arbeitsmediziner und Betriebsärzte können 43 Millionen Menschen, die im Vorfeld einer Erkrankung nur selten den Arzt aufsuchen, für die Prävention und Gesundheitsförderung gewinnen.
5. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist wichtige Aufgabe einer Arbeitsmedizin 4.0.
6. Effiziente gesundheitsfördernde Maßnahmen im Rahmen eines BGM können nur mit fundierten Kenntnissen über Gesundheit und Krankheit initiiert werden. Damit ist der Arbeitsmediziner und Betriebsarzt ein unverzichtbarer Partner beim BGM.
7. Betriebliches Gesundheitsmanagement und betriebliche Gesundheitsförderung ist nicht nur inhaltlich sondern auch formal (ASiG, ASchG, WHO, Gesetzliche Sozialversicherungen) eng mit der Arbeitsmedizin verzahnt.
8. Ein effizientes BGM hat die Integration aller betrieblichen Maßnahmen zur Voraussetzung, die auf Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung und Wiedereingliederung abzielen.
9. Durch das Präventionsgesetz werden die Sozialversicherungen zu wichtigen Akteuren im BGM. Mit ihren Erfahrungen im Arbeitsschutz und Kenntnissen zur evidencebasierten Prävention stehen diesen Akteuren dabei Arbeitsmediziner und Betriebsärzte als kompetente Partner zu Seite.
10. Eine effiziente Arbeitsmedizin an den zahlreichen Schnittstellen (Betrieb, ambulante und stationäre Versorgung, Rehabilitation und Wiedereingliederung) benötigt wissenschaftliche Grundlagen, die an den Medizinischen Fakultäten erarbeitet werden müssen.
11. Die arbeitsmedizinische Forschung zeichnet sich, ebenso wie jede andere fachspezifische Forschung in der Medizin, durch spezifische Kollektive, spezifische Fragestellungen und durch spezifische Methoden aus.
12. Arbeitsmedizinisches Basiswissen ist Pflichtwissen eines jeden Arztes und muss im Medizinstudium vermittelt werden. Die Folgen nicht erkannter oder falsch postulierter Kausalzusammenhänge sind für den Einzelnen und die Gesellschaft mit Sicherheit immens, auch wenn bisher systematische Untersuchungen hierzu kaum vorliegen.
13. Neben den Aufgaben in Wissenschaft, Forschung und Klienten-Betreuung ist auch die Politikberatung von großer Bedeutung, um die Ressourcen zielgerichtet einsetzen zu können.
14. Die Erfüllung von präventiv-medizinischen Aufgaben setzt einen ebenso hohen Qualitätsstandard in den Methoden und der Qualitätssicherung wie in der klinischen Medizin voraus.

Präventionsgesetz in der Praxis gestalten

Die DGAUM hat mit der BARMER einen Kooperationsvertrag zur Umsetzung des Präventionsgesetzes geschlossen. Im Fokus stehen die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) und das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Thüringen. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, um flächendeckend Beschäftigte und Betriebe besser und nachhaltig mit betriebsmedizinischen Angeboten zu versorgen...

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