14.01.2025

TI-Anbindung: Die Arbeitsmedizin einigt sich mit dem GKV-Spitzenverband

Die drei arbeitsmedizinischen Fachverbände haben sich mit dem GKV-Spitzenverband auf die Erstattung der Kosten zur Anbindung von Betriebsärztinnen und -ärzten an die Telematikinfrastruktur geeinigt. Der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB), die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM), sowie der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW) sehen in der Einigung einen wichtigen Schritt zur Integration der Arbeitsmedizin in die Gesamtstruktur der Präventionsleistungen und Gesundheitsversorgung. Die Vereinbarung ist zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten und trägt zu einer effizienteren und optimierten Versorgung von Patientinnen und Patienten bei. 

Einsatz zeitgemäßer Technologien: Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ermöglicht es Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, effektiver auf elektronische Patientenakten (ePA) und digitale Kommunikationssysteme zuzugreifen. Diese Tools verbessern den Informationsaustausch und die Koordination mit anderen medizinischen Fachbereichen und Gesundheitsdienstleistern. Dies steigert die Qualität und Effizienz der arbeitsmedizinischen Versorgung.

Bedeutung der Arbeitsmedizin: Die Vereinbarung verdeutlicht die Bedeutung der Arbeitsmedizin im Gesundheitssystem als integralen Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung von Arbeitnehmenden. Prävention in der Arbeitswelt entlastet das Gesundheitssystem nachhaltig und trägt zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit bei.

Verbesserung der sektorübergreifenden Gesundheitsversorgung: Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur fördert die Integration der Arbeitsmedizin in das Gesundheitssystem und den interdisziplinären Austausch der Fachgebiete. Dies ist ein Beitrag zu einer ganzheitlichen medizinischen Versorgung von Beschäftigten. Gesundheitliche Risiken können früher erkannt und entsprechend gesundheitsförderliche Maßnahmen abgeleitet werden.

„Diese Vereinbarung legt die Basis für eine weiterführende Digitalisierung in der Arbeitsmedizin und unterstreicht die Bedeutung der technischen Vernetzung für eine effiziente und zielgerichtete medizinische Versorgung zum Vorteil der Beschäftigten und der Unternehmen“, so ein gemeinsames Zitat der Verbandsspitzen.

Pressekontakt

DGAUM
Hauptgeschäftsführer
Dr. Thomas Nesseler
tnesseler@dgaum.de
+49 89 / 330 396-0

Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW)
Verbandssekretär
Lukas Brethfeld
lukas.brethfeld@noSpam.vdbw.de
+49 721 933818-0

Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB)
Geschäftsführer
Dipl.-Min., MSc. Silvester Siegmann
info@noSpam.bsafb.de
+49 54 72 – 94 000

Der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB), die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) zählen zusammen über 6.000 Mitglieder. Die drei arbeitsmedizinischen Fachverbände engagieren sich sowohl für eine Verbesserung der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung als auch für eine Stärkung der Rolle von Betriebsärzt:innen in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Für diese Ziele treten BsAfB, DGAUM und VDBW bei allen verantwortlichen Akteur:innen in Politik, Wirtschaft und ärztlicher Selbstverwaltung ein.