Arbeitsmedizinische Fachverbände begrüßen ausdrücklich die Schaffung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) als zentralen Bestandteil zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit. Betriebsärztinnen und -ärzte leisten bereits heute einen bedeutenden Beitrag zur medizinischen Prävention und Gesundheitsförderung. Die Arbeitswelt stellt mit rund 46 Millionen Erwerbstätigen das größte präventionsmedizinische Setting in unserer Gesellschaft dar. Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW), die Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) und der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB) haben zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit eine Stellungnahme abgegeben. Darin fordern sie die Verankerung des Setting- bzw. Lebensweltenansatzes und somit die Einbeziehung der Arbeitswelt bei Prävention und Gesundheitsförderung im Gesetz.
In ihrer Stellungnahme betonen die Verbände die zentrale Bedeutung der Prävention in der Arbeitsmedizin und die wichtige Rolle, die Betriebsärztinnen und -ärzte bereits heute in der medizinischen Prävention und Gesundheitsförderung spielen. "Die Arbeitswelt stellt mit rund 46 Millionen Erwerbstätigen das größte präventionsmedizinische Setting in unserer Gesellschaft dar", heißt es in der Stellungnahme. Die Schaffung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) wird als wichtiger Schritt gesehen, um die öffentliche Gesundheit in Deutschland zu stärken.
Die Verbände fordern jedoch die Verankerung des sogenannten Setting- oder auch Lebensweltansatzes im Gesetz, um effektiv und nachhaltig die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern. Der Ansatz, ist in der Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Kernstrategie der Gesundheitsförderung anerkannt und sollte maßgeblich in die Aufgaben und Prozesse des BIPAM integriert werden. Kernaufgaben sind hier unter anderem:
Die Berücksichtigung des Settingansatzes im Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist unerlässlich, um den umfassenden Anforderungen einer modernen Gesundheitsförderung gerecht zu werden", betonen die Verbände in ihrer Stellungnahme. Sie empfehlen dringend, den Settingansatz als integralen Bestandteil im Gesetzentwurf zu verankern und die entsprechenden Maßnahmen und Strukturen im BIPAM zu etablieren.
Zur Stellungnahme:
www.dgaum.de/fileadmin/pdf/Stellungnahmen_und_Positionspapiere/2024/Arbeitsmed._STN_RefE_GE_Staerkung_OEffentliche_Gesundheit_final_an_BMG_02.07.2024.pdf
Kontakt
Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW)
Verbandssekretär
Lukas Brethfeld
lukas.brethfeld@
+49 721 933818-0
vdbw.de
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM)
Hauptgeschäftsführer
Dr. Thomas Nesseler
tnesseler@dgaum.de
+49 89 / 330 396-0
Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB)
Geschäftsführer
Dipl.-Min., MSc. Silvester Siegmann
info@
+49 54 72 – 94 000
bsafb.de
Der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB), die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) zählen zusammen über 6.000 Mitglieder. Die drei arbeitsmedizinischen Fachverbände engagieren sich sowohl für eine Verbesserung der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung als auch für eine Stärkung der Rolle von Betriebsärzt:innen in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Für diese Ziele treten BsAfB, DGAUM und VDBW bei allen verantwortlichen Akteur:innen in Politik, Wirtschaft und ärztlicher Selbstverwaltung ein.