20.01.2023

Aktionsbündnis Arbeitsmedizin vergibt Stipendien in Höhe von bis zu 1.500 Euro

Bewerbungsschluss ist der 14. April 2023

Aachen, Januar 2023 – Zum siebten Mal in Folge fördert das Aktionsbündnis Arbeitsmedizin e.V. Nachwuchsmedizinerinnen und -mediziner: Studierende der Humanmedizin sowie approbierte Ärztinnen und Ärzte können sich ab sofort für ein Stipendium bewerben. Bewerbungsschluss ist der 14. April 2023

Individuelle Förderung ist Programm

Das Aktionsbündnis unterstützt mit einmalig 1.500 Euro ein Tertial im Praktischen Jahr, mit einmalig 500 Euro eine Famulatur. Bereits approbierte Ärztinnen und Ärzte, die sich im Fach Arbeits- bzw. Betriebsmedizin weiterbilden wollen, können für ein Jahr einen Zuschuss von monatlich 300 Euro für die Kinderbetreuung erhalten. Begleitet werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten von erfahrenen Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern, die ihnen als Mentoren unterstützend zur Seite stehen.

Teilnahmebedingungen

Für eine Teilnahme an der Ausschreibung sind ein tabellarischer Lebenslauf sowie ein Motivationsschreiben erforderlich. Studierende der Humanmedizin müssen darüber hinaus die Immatrikulationsbescheinigung sowie das Zeugnis der ersten Ärztlichen Prüfung bzw. des Physikums einreichen. Über die Vergabe entscheiden die Qualifikation der Antragstellenden, die Antragsbegründung sowie wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte. Einsendeschluss ist der 14. April 2023.

Einblicke in ganz neue Welten

„Unsere Erfahrung ist: Sobald junge Menschen das Fachgebiet Arbeitsmedizin in der Praxis kennen lernen, sind sie von der Vielfalt der Aufgaben und Eindrücke begeistert“, berichtet Professor Thomas Kraus, Vorsitzender des Aktionsbündnisses Arbeitsmedizin. „Arbeitsmedizin ist so viel mehr als Vorsorgeuntersuchungen: Wir beraten Arbeitgeber und Beschäftigte, schauen hinter die Kulissen von Produktion und Dienstleistung, setzen uns mit ökonomischen und arbeitsorganisatorischen Prozessen auseinander. Wer will, kann jeden Tag woanders sein: Die Bandbreite unserer Einsätze erstreckt sich von kleineren Unternehmen wie Pflegediensten und Restaurants über Schulen und Theater bis zu international tätigen Organisationen wie der Bundeswehr, Pharma- oder Autoindustrie. Wer Freude daran hat, die dort Beschäftigten vor Gefahren und Erkrankungen zu schützen und zugleich zur Gesunderhaltung beizutragen, der ist in der Arbeitsmedizin bestens aufgehoben.“

Im vergangenen Förderjahr 2022 nahmen 18 junge Menschen diese Chance wahr: Student Frederik Pascal Genreith beispielsweise suchte einen spannenden Praktikumsplatz und fand ihn bei der Bundeswehr. Allgemeinmedizinerin Dr. Eva Schneider suchte ein zweites Fach und bildet sich zur Betriebsärztin weiter. Anästhesist Dr. Stefan Thomas Hartmann wiederum strebt zusätzlich den Facharzt in Arbeitsmedizin an, damit er mehr Zeit für seine Familie hat.

Das Aktionsbündnis Arbeitsmedizin

Das Aktionsbündnis Arbeitsmedizin engagiert sich seit 2014 für den arbeitsmedizinischen Nachwuchs in Deutschland. Es wurde von den arbeitsmedizinischen Fachgesellschaften bzw. Verbänden (DGAUM, VDBW, BsAfB) gegründet und besteht aus rund fünfzig namenhaften Unternehmen, Verbänden und Versicherungen, Institutionen aus Wissenschaft und der Praxis sowie Ministerien auf Länder- und Bundesebene. Schirmherr des Aktionsbündnisses ist der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil. Mehr Informationen unter www.aktionsbuendnis-arbeitsmedizin.de

Ansprechperson für die Presse

Aktionsbündnis Arbeitsmedizin
Prof. Dr. Thomas Kraus
Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin
Pauwelsstraße 30
52074 Aachen

Tel.: +49 24180-88880
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