11.08.2021

CoronaImpfV: Aufsuchende Impfungen und Impfberatung durch Betriebsärzte müssen vergütet werden

Die Aufnahme einer angemessenen Vergütung von selbstständigen Betriebsärzten und überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Diensten bei aufsuchenden Covid-19-Impfungen von Beschäftigten in Betrieben und Unternehmen fordert die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM). In einer Stellungnahme zur gerade anstehenden Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung weist die Fachgesellschaft außerdem auf die zwingende Notwendigkeit hin, auch die reine Impfberatung wie bei Vertragsärzten und Privatärzten zu vergüten. Dies ist umso wichtiger, da bald schon Folge- und Auffrischungsimpfungen anstehen und Betriebsärzte ebenfalls Angehörige von Beschäftigen sowie Kinder- und Jugendliche impfen sollen, um in der Bevölkerung eine hohe Durchimpfungsrate zu erreichen.

Im Bundesministerium für Gesundheit arbeitet man derzeit an einer Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung. Dazu hat die DGAUM eine Stellungnahme veröffentlicht und auf die Erfahrungen verwiesen, die Mitte Juni und Mitte Juli im Rahmen der Covid-19-Impfaktion beim Modellvorhaben „Gesund arbeiten in Thüringen“ gemacht wurden. Schwierigkeiten bestanden vor allem darin, den Beschäftigten in Kleinstbetrieben sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU) adäquate Impfangebote zu ermöglichen. KKMU werden oftmals von selbstständigen Betriebsärzten oder von überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Diensten versorgt. Vielfach liegen lange Wegestrecken zwischen Betriebsarzt und betreutem Unternehmen. Eine Impfung in betriebsärztlichen Praxisräumen scheitert daher oft schon aus diesem Grunde. Deshalb ist es sinnvoll, wenn die Impfungen im Wege der Bildung von regionalen KKMU-Netzwerken an Orten stattfinden, die von allen KKMU-Beschäftigten gut erreichbar sind. Drei Betriebsärzte der DGAUM konnten in Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern (IHK) in Erfurt, Suhl und Gera dennoch insgesamt 600 Beschäftigte von 30 KKMU in drei regionalen Netzwerken gegen SARS-CoV-2 impfen. Ein solches Netzwerkmodell kann für die DGAUM im Falle von bald notwendigen Folge- und Auffrischungsimpfungen erfolgreich sein. Dafür notwendig ist aber eine adäquate Kostenerstattung der betriebsärztlichen Tätigkeit vergleichbar mit Vertragsärzten, wenn diese in Gemeinschaftseinrichtungen wie etwa Altenheime oder Pflegeeinrichtungen impfen. Dies umso mehr, da auch bei Betriebsärzten bei Vorort-Impfungen ein deutlicher Mehraufwand entsteht: Impfstoffe müssen nicht nur zeitnah im Betrieb aufgezogen und das gesamte Datenmanagement organisiert werden, es ist zudem eine eventuell erforderliche Notfallversorgung sicherzustellen.

Darüber hinaus fehlt im Entwurf zur Neufassung der Verordnung für die DGAUM eine Vergütung von selbstständigen Betriebsärzten sowie überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Diensten für die ausschließliche Impfberatung ohne Impfleistung, wie diese Vertrags- und Privatärzten zugestanden wird. Vor dem Hintergrund der schon bald notwendigen Folge- und Auffrischungsimpfungen sowie der Tatsache, dass Betriebsärzte ebenfalls Angehörige von Beschäftigten sowie Kinder und Jugendliche impfen sollen, um in unserer Bevölkerung rasch eine hohe Durchimpfungsrate zu erreichen, müssen Betriebsärzte wie die Vertrags- und Privatärzte einen höheren Aufwand bei der Impfberatung leisten. Dieser sollte adäquat vergütet werden, wenn man nicht Betriebsärzte zu „Ärzten zweiter Klasse“ machen will. Im Hinblick auf die stockende Impfkampagne ist es wichtig, jetzt alle Kräfte zu mobilisieren.

Hier gelangen Sie zum Text der Stellungnahme:  www.dgaum.de/kommunikation/stellungnahmen

Pressekontakt DGAUM
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