25.05.2018

Ärztetag beschließt neue Weiterbildungsordnung und setzt Vorschläge der DGAUM zur Stärkung der Arbeitsmedizin um

Die Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung hat der 121. Deutsche Ärztetag Mitte Mai 2018 in Erfurt beschlossen. Mit dem Beschluss geht ein sechs Jahre währender Reformprozess auf die Zielgerade. Ziel ist es, eine neue und kompetenzorientierte Struktur für die fachärztliche Weiterbildung zu schaffen. Abgestimmt haben 250 Delegierte über Definition von Ziel und Zweck (Präambel), über rechtliche Vorgaben (Paragrafenteil) sowie über Inhalte der fachärztlichen Weiterbildung. Darüber hinaus wurden Beschlüsse zu den ärztlichen Zusatz-Weiterbildungen (Abschnitt C) gefällt.

Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) begrüßt insbesondere die Entscheidungen hinsichtlich der eindeutigen Zuordnung des Fachgebiets Arbeitsmedizin zum Kanon der Gebietsbezeichnungen, die der unmittelbarer Patientenversorgung zugeordnet werden (§ 2a Begriffsbestimmungen, Abs. 6) sowie zu den Vorgaben für die Mindestanforderungen zur Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin (Abschnitt C): Neben der Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung und dem 360 Stunden Kurs in Arbeitsmedizin sind zusätzlich gefordert entweder 1.200 Stunden betriebsärztliche Tätigkeit unter Supervision eines Befugten oder eine betriebsärztliche Tätigkeit im Rahmen einer neunmonatigen Weiterbildung unter Befugnis an einer Weiterbildungsstätte. Konkret bedeutet dies, dass die Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit erworben werden kann. Mit dieser Entscheidung haben Bundesärztekammer und Deutscher Ärztetag Vorschlägen der DGAUM aufgegriffen, um den Erwerb dieser Zusatzbezeichnung attraktiver zu machen. Als wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft hatte die DGAUM beim Diskussionsprozess um die Novellierung der MWBO ein unmittelbares Schreib- und Vorschlagsrecht.

Weitere Informationen zum 121. Deutschen Ärztetag sowie das Beschlussprotokoll zum Download erhalten Sie auf der Webseite der Bundesärztekammer unter www.bundesaerztekammer.de.

Der Deutsche Ärztetag

Der Deutsche Ärztetag ist die Hauptversammlung der Bundesärztekammer, das »Parlament der Ärzteschaft«, und findet einmal jährlich an wechselnden Orten statt. Die 17 deutschen Ärztekammern entsenden insgesamt 250 Abgeordnete zum Deutschen Ärztetag. Zu den Aufgaben des Deutschen Ärztetages gehört es, länderübergreifende Regelungen zum Berufsrecht (z. B. die Muster-Berufsordnung und die Muster-Weiterbildungsordnung) zu erarbeiten und zu verabschieden sowie die Positionen der Ärzteschaft zu aktuellen gesundheits- und sozialpolitischen Diskussionen der Gesellschaft zu artikulieren und sie der Öffentlichkeit zu vermitteln. Der 121. Deutsche Ärztetag war 2018 vom 8. bis 11. Mai in Erfurt zu Gast.

Kontakt DGAUM:

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Hauptgeschäftsführer: Dr. Thomas Nesseler
Presse: Berit Kramer
Schwanthaler Str. 73 b • 80336 München
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