München, 19. April 2021 – Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) sieht die Pläne, in ausgewählten Unternehmen und Betrieben, Impfungen gegen SARS-CoV-2 durch Betriebsärzte testweise unabhängig von den Prioritätengruppen durchzuführen, kritisch und warnt davor in Unternehmen die Impfpriorisierung aufzuheben. In einem Schreiben an den bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek weist die arbeitsmedizinische Fachgesellschaft auf die Gefahr hin, dass so beteiligte Unternehmen und Betriebe Vorteile erlangen, die zu Lasten sowohl der allgemeinen Bevölkerung als auch von Beschäftigten im bayerischen Mittelstand gehen könnten. Denn nach wie vor gibt es viele Menschen, die nach der aktuell geltenden Corona-Impfverordnung prioritär Anspruch auf eine Versorgung haben.
So wichtig die rasche Einbeziehung von Betriebsärzten in die Impfkampagne gegen SARS-CoV-2 ist, so gilt es nach Auffassung der DGAUM dennoch, eine öffentliche Debatte um die gerechte Verteilung der im Moment noch knappen Ressourcen, also Impfstoffe und Verbrauchsmaterialien, zu vermeiden. Bereits im März, im Rahmen der wissenschaftlichen Jahrestagung der DGAUM, hatte der damalige Präsident, Professor Hans Drexler, hervorgehoben, dass Unternehmen erst dann flächendeckend in die Impfkampagne einbezogen werden sollen, wenn genügend Impfstoff vorhanden und keine Bevorzugung von Unternehmen zu befürchten ist, die zu einem Wettbewerbsvorteil führen könnte.
Vor diesem Hintergrund appelliert die arbeitsmedizinische Fachgesellschaft an den bayerischen Gesundheitsminister, die aktuell bestehenden Vorgaben der Corona-Impfverordnung des Bundes auch in bayerischen Betrieben und Unternehmen strikt einzuhalten. Dass dies möglich ist, zeigt das Bundesland Rheinland-Pfalz, wo man mit dem Unternehmen BASF genau diesen Weg verfolgt. Weiterhin verweist die DGAUM auf den Konsens zwischen Fachgesellschaft, Berufsverbänden und Bundesminister Spahn, Unternehmen erst dann großflächig einzubinden, wenn genügend Impfstoff vorhanden und weitgehend auf die Impfpriorisierung verzichtet werden kann. Deshalb ist in der aktuellen Corona-Impfverordnung bereits eine Öffnungsklausel vorgesehen: zunächst soll in Betrieben, die der kritischen Infrastruktur angehören, geimpft werden, bevor dann alle Betriebe nach Aufhebung der Priorisierungsnotwendigkeit Impfmöglichkeiten erhalten.
Hier gelangen Sie zum Schreiben an den bayerischen Gesundheitsminister vom 19.04.2021: www.dgaum.de/kommunikation/stellungnahmen
Pressekontakt DGAUM
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
Dr. Thomas Nesseler
Schwanthaler Str. 73 b, 80336 München
Tel. 089/330 396-10
tnesseler@ dgaum.de
www.dgaum.de
www.twitter.com/DGAUM_GS