03.12.2020

Gesetz zur Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG): DGAUM fordert für Betriebsärzte Anbindung und Finanzierung an die Telematikinfrastruktur mit elektronischer Patientenakte

In einer an das Bundesgesundheitsministerium gerichteten Stellungnahme begrüßt die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG) als einen weiteren entscheidenden Schritt, um die Digitalisierung in der medizinischen Versorgung flächendeckend voranzutreiben. Dennoch sieht die Fachgesellschaft noch konkreten Regelungsbedarf.  Sie fordert die Anbindung der 12.500 Betriebsärztinnen und -ärzte in Deutschland an die Telematikinfrastruktur mit der elektronischen Patientenakte sowie die damit verbundene Finanzierung und Kostenerstattung. Nur mit einer finanzierten und praktisch umsetzbaren Anbindung kann das mit 45. Mio. Beschäftigten größte Präventionssetting in Deutschland erfolgreich genutzt werden.

Nach der aktuellen Gesetzeslage erhalten Betriebsärztinnen und -ärzte ebenso wie alle anderen Ärzte vollumfänglichen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Nach wie vor offen bleibt jedoch die Frage, wie die technische Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) praktisch erfolgen soll. Betriebsärztinnen und -ärzten, die nicht als Vertragsärzte niedergelassen sind, steht hierfür nicht die organisatorische Unterstützung einer Kassenärztlichen Vereinigung oder einer Krankenhausgesellschaft zur Verfügung. Die DGAUM weist daher in ihrer Stellungnahme auf die Notwendig einer eindeutigen gesetzlichen Regelung hin, die es auch Betriebsärztinnen und -ärzten ermöglicht, unter einfachen Voraussetzungen einen Zugang zur Telematikinfrastruktur und damit im Interesse der Versicherten zu deren ePA zu erhalten. Des Weiteren schlägt die DGAUM vor, bei der Finanzierung der Anbindung an die Telematikinfrastruktur, die Regelung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) um eine entsprechende Regelung für Betriebsärztinnen und -ärzte zu erweitern.

Mit der ePA besteht erstmals die Möglichkeit, medizinische Prävention fächer- und sektorenübergreifend zu denken und zu organisieren, um so die Schnittstelle zwischen kurativer Medizin und Arbeitsmedizin besser zu gestalten. Deshalb sind Betriebsärztinnen und -ärzte ebenso auf einen Zugang zur ePA angewiesen wie andere Leistungserbringer. Eine entsprechend organisierte und finanzierte Anbindung an die TI ist unabdingbar, wenn man die Arbeitswelt, mit fast 45 Millionen Beschäftigten das größte Präventionssetting in Deutschland, erfolgreich nutzen will. Die vielfältigen Aufgaben der insgesamt 12.500 Betriebsärztinnen und -ärzte an der Schnittstelle zwischen „klassischem“ Arbeitsschutz sowie individuellen und betrieblichen Präventionsmaßnahmen nach dem SGBV lassen sich in einem digitalisierten Gesundheitswesen nicht mehr sinnvoll wahrnehmen, wenn keine Möglichkeit zur Einsicht in die elektronische Patientenakte besteht oder es an der notwendigen Finanzierung und Kostenerstattung dafür fehlt.

Die Stellungnahme finden Sie unter: www.dgaum.de/kommunikation/stellungnahmen/

Pressekontakt DGAUM
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
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