04.05.2020

COVID-19: Risikogruppen dürfen keiner erhöhten Gefahr am Arbeitsplatz ausgesetzt werden

Berufstätige Personen, die einer Risikogruppe angehören, müssen am Arbeitsplatz besonders vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus geschützt werden und dürfen keiner erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt sein. Sollten besondere Schutzmaßnahmen seitens des Arbeitgebers nicht realisierbar sein, empfehlen Expert*innen für Arbeitsmedizin des Kompetenznetzes Public Health COVID-19 eine bezahlte Freistellung der betroffenen Arbeitnehmer*innen.

In einem Fact Sheet des Kompetenznetzes hat eine Gruppe von Wissenschaftler*innen Empfehlungen zum Umgang mit Beschäftigten, die zu einer Risikogruppe gehören, herausgegeben. Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) unterstützt die Aussagen dieses Positionspapiers einstimmig und vorbehaltlos. Die Wissenschaftler*innen fassen in ihrem Positionspapier folgende Kernbotschaften zusammen:

  • Berufstätige Personen, die ein erhöhtes Risiko tragen für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf  bzw. Tod, d.h. insbesondere ältere Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, sollten beruflich nicht in Tätigkeiten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko eingesetzt werden.
  • Ist dies weder am regulären Arbeitsplatz, ggf. durch technische, organisatorische oder personenbezogene Schutzmaßnahmen, durch innerbetriebliche Umsetzung, noch durch Telearbeit/Homeoffice realisierbar, empfehlen wir eine bezahlte Freistellung. Diese könnte, in Analogie zur Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft und Beschäftigungsverbot (U2), von Krankenkassen und Unfallkassen finanziert werden.
  • Ob beruflich -über das Risiko in der Allgemeinbevölkerung hinausgehend -ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, ergibt die Gefährdungsbeurteilung. Die Beurteilung des individuell erhöhten Krankheitsrisikos sollte ärztlicherseits gemeinsam mit der betroffenen Person erfolgen. Wo betriebsärztliche Betreuung gewährleistet ist, ließe sich das, entsprechend der ArbMedVV (Teil 2), über eine Angebotsvorsorge bewerkstelligen. Anderenfalls obläge die Aufgabe, das Krankheitsrisiko zu beurteilen, den behandelten Ärzt*innen.

Die Empfehlungen des Positionspapiers gelten nur für Tätigkeiten, die nicht für die Patientenversorgung relevant sind.
Das vollständige Fact Sheet mit Empfehlungen über die Vorgehensweise zur Risikoeinschätzung finden Sie hier:
https://www.public-health-covid19.de/images/2020/Ergebnisse/Beschaftigte_mit_erhohtem_Krankheitsrisiko.pdf

Über das Kompetenznetz Public Health zu COVID-19:

Das Kompetenznetz Public Health zu COVID-19 ist ein Ad hoc-Zusammenschluss von über 25 wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbänden aus dem Bereich Public Health, die hier ihre methodische, epidemiologische, statistische, sozialwissenschaftliche und (bevölkerungs-) medizinische Fachkenntnis bündeln. Auch Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) bringen ihre arbeitsmedizinische Expertise in die Initiative ein. Das Netz vertritt mehrere Tausend Wissenschaftler*innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ziel ist es, schnell sowie flexibel interdisziplinäre Expertise zu COVID-19 für die aktuelle Diskussion und Entscheidungsfindung zur Verfügung zu stellen. Dafür werden wissenschaftliche Erkenntnisse zusammengestellt, aufbereitet und in möglichst leicht verständlicher Form verbreitet.  Weitere Informationen unter https://www.public-health-covid19.de/de/.

Pressekontakt DGAUM

Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
Dr. Thomas Nesseler
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