Mit dem 2015 verabschiedeten Präventionsgesetz (PrävG) hat der Gesetzgeber verstärkt den Arbeitsplatz als Präventionssetting in den Fokus gerückt und Betriebsärzte im Sozialgesetzbuch V (SGB V) erstmals zu Akteuren mit einem konkreten Versorgungsauftrag im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berufen. Mit ihrer aktuellen Stellungnahme hat die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) nochmals die Bedeutung des Versorgungsauftrages von Betriebsärzten betont.
In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitales Versorgungs-Gesetz – DVG) an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fordert die wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft entsprechende Formulierungen aufzunehmen, die „Betriebsärzte“ als wichtige und gleichberechtigte Akteure neben den Vertragsärzten zu benennen. Im Rahmen der Verbändeanhörung beim BMG am kommenden Montag, 17. Juni 2019, wird die DGAUM diese Position auch nochmals mündlich vertreten.
Die Stellungnahme basiert u.a. auf einem Rechtsgutachten, für das die Fachgesellschaft eine Fachanwältin für Medizinrecht beauftragt hatte. Nach Ansicht der DGAUM würden die geplanten Versorgungsverbesserungen durch die geplante elektronische Patientenakte ohne die Einbindung der Betriebsärzte einer großen Anzahl an Patienten nicht zugutekommen können. Gerade über die Betriebsärzte werden viele Patienten am Arbeitsplatz erreicht, die sonst kaum eine hausärztliche oder andere fachärztliche Versorgung von Vertragsärzten in Anspruch nehmen. Ergebnis des Rechtsgutachtens sind konkrete Formulierungsvorschläge der DGAUM zum neuen DVG-Gesetzesentwurf, in denen „Betriebsärzte“ explizit erwähnt werden sollen:
Mit diesen konkreten Vorschlägen und ihrer Arbeit Die DGAUM betont nochmals nachdrücklich, dass Betriebsärzte sowohl einen aktiven Beitrag bei der Etablierung von neuen Präventionspfaden und Versorgungswegen für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung leisten als auch die Handlungsmöglichkeiten der Arbeitgeber im Feld der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung für die Beschäftigten erweitern können.
Alle Stellungnahmen der DGAUM finden Sie unter: www.dgaum.de/kommunikation/stellungnahmen
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