Durch die Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) wurde die DGAUM aufgefordert, zum Referentenentwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitales Versorgungs-Gesetz – DVG) Stellung zu beziehen. Die von der DGAUM am 6. Juni an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) abgegebene Stellungnahme basiert u.a. auf einem Rechtsgutachten, für das die Fachgesellschaft eine Fachanwältin für Medizinrecht beauftragt hatte. Nach Ansicht der DGAUM würden die geplanten Versorgungsverbesserungen ohne die Einbindung der Betriebsärzte einer großen Anzahl an Patienten nicht zugutekommen können. Gerade über die Betriebsärzte werden viele Patienten am Arbeitsplatz erreicht, die sonst kaum eine hausärztliche oder andere fachärztliche Versorgung von Vertragsärzten in Anspruch nehmen. Ergebnis des Gutachtens sind konkrete Formulierungsvorschläge der DGAUM zum Gesetzesentwurf, in denen „Betriebsärzte“ explizit erwähnt werden sollen:
Alle Stellungnahmen der DGAUM finden Sie unter: www.dgaum.de/kommunikation/stellungnahmen
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
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