08.05.2019

Impfungen am Arbeitsplatz durch Betriebsärzte möglich

Auf die Bedeutung des Arbeitsplatzes für die Durchführung von Impfungen durch Betriebsärzte weist die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) hin. Denn mit über 45 Millionen Beschäftigten stellt die Arbeitswelt den größten Rahmen für Präventionsmaßnahmen dar. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte wegen bestehender Impflücken und schlechter Impfquoten neben einer geplanten Masernimpfpflicht für Kita- und Schulkinder ebenfalls eine Impfpflicht für Erzieher, Lehrer und Beschäftigte im Gesundheitswesen in die öffentliche Diskussion eingebracht. Unabhängig davon, ob man für eine Impfpflicht ist oder nicht, können Beschäftigte sich am Arbeitsplatz vom Betriebsarzt impfen lassen. Diese Maßgabe gilt zwar schon seit Einführung des Präventionsgesetzes 2015, wurde bislang aber noch zu wenig in Anspruch genommen.

Schutzimpfungen auch durch Betriebsärzte möglich

Schutzimpfungen gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen und wurden bisher hauptsächlich von niedergelassenen (Vertrags-)Ärzten durchgeführt. Betriebsärzte hingegen mussten lange Zeit ihre Impfleistungen direkt mit jeder einzelnen Krankenkasse abrechnen. Weil aber Betriebsärzte nicht über die Strukturen einer Arztpraxis verfügen sondern in – oft unterschiedlichen – Betrieben tätig sind, war dies für viele zu aufwändig. Damit auch Betriebsärzte wirtschaftlich effizient mit allen Kassen abrechnen können, ist eine externe und privatrechtlich organisierte Abrechnungsstelle erforderlich. Das ist nun seit Jahresanfang möglich: Gemeinsam mit den Kooperationspartnern BARMER und BAHN-BKK hat die DGAUM Musterverträge geschlossen und mit ihren neuen Selektivverträgen das Abrechnungsproblem der Betriebsärzte gelöst. Damit besteht nun die realistische Möglichkeit, Beschäftigte am Arbeitsplatz zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu impfen.

Impfen im Betrieb mit DGAUM-Selekt

Betriebsärzte, die an den neuen Selektivverträgen der DGAUM teilnehmen, können ihre Impfleistungen mit allen Krankenkassen zentral über einen externen Dienstleister abrechnen. Wo und wie der Patient versichert ist, ob gesetzlich oder privat, spielt für den Betriebsarzt in seinem Arbeitsprozess keine Rolle mehr. Seine Impfleistungen und die Impfstoffkosten erfasst er über die kostenlose Software DGAUM-Selekt und kann damit den kompletten Abrechnungsservice nutzen: die Software zur Leistungserfassung, das Online-Abrechnungsportal sowie den Support über ein spezialisiertes Beratungszentrum. Betriebsärzte müssen sich für die Teilnahme lediglich bei der DGAUM einschreiben. Weitere Informationen unter https://www.dgaum.de/themen/impfungen-durch-betriebsaerzte/.

Arbeitsplatz als größtes Setting für Prävention nutzen

Seit dem 2015 verabschiedeten Präventionsgesetz besteht ein gesellschaftlicher Konsens, den wachsenden Herausforderungen durch die rasche Zunahme chronischer und psychischer Erkrankungen mit der Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention zu begegnen. Darüber hinaus legt das Gesetz fest, den Zugang zu Impfungen zu erleichtern. Schutzimpfungen auch durch Betriebsärzte ist daher wichtiger Bestandteil des Präventionsgesetzes und kann dazu beitragen, den Impfschutz in der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern. Denn die Lebens- und Arbeitswelt in Betrieben, Unternehmen und bei öffentlichen Arbeitgebern stellt mit mehr als 45 Millionen Beschäftigten das größte Präventionssetting dar. Mit dem Beschluss, dieses Potenzial zu nutzen, hat die DGAUM mit ihrem innovativen Lösungsansatz im Selektivvertragsbereich Neuland beschritten und unterstützt die Betriebsärzte dabei, ihren Versorgungsauftrag flächendeckend auch im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen zu können.

 

Pressekontakt der DGAUM

Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
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