24.01.2018

Psychotherapeutenverfahren bei traumatischen Ereignissen am Arbeitsplatz

Nach Arbeits- und Wegeunfällen sind Betriebsärzte bei der psychischen Folgebetreuung der Betroffenen besonders wichtig.


München, 24. Januar 2018 – Arbeits- und Wegeunfälle können für Betroffene ein traumatisches Ereignis darstellen und Folgen für die Psyche haben. Wichtig ist dann vor allem die schnelle Betreuung nach dem Unfall. Betriebs- und Werksärzte sind dabei wichtige Ansprechpartner für die Betroffenen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen stellen auch bei psychischen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen eine geeignete Behandlung und Rehabilitation sicher. Grundlage ist das Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).


Psychische Folgen durch Unfall oder Gewalt am Arbeitsplatz

Psychische Störungen infolge von Arbeits- und Wegeunfälle werden auf sehr unterschiedliche Weise ausgelöst. Beispielsweise gibt es bei Verkehrs- oder Maschinenunfällen mit gravierenden körperlichen Verletzungen immer auch eine Extrembelastung, aus der sich Folgen für die Psyche ergeben können. Dies gilt auch für Beschäftigte, die selber nur mittelbar betroffen sind, wie Ersthelfer oder Zeugen eines schweren Unfalls. In einigen Berufen und Branchen kommen Gewalt und Aggression am Arbeitsplatz häufiger vor. Vor allem wenn sich Bedrohungen und Gewaltereignisse wiederholen, nimmt auch das Risiko für psychische Störungen zu. Besonders gefährdet sind Zugbegleiter, Verkaufspersonal, Krankenschwestern und Pfleger, Taxifahrer, Rettungskräfte sowie Beschäftigte mit intensivem Kontakt zu Kunden, Patienten oder betreuten Personen.

Frühzeitige Meldung wichtig – auch bei Bagatellunfällen
Nach einem Extremereignis am Arbeitsplatz ist für eine psychotherapeutische Frühintervention eine sofortige Betreuung des Betroffenen und Meldung an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Träger) sehr wichtig. Diese wird in der Praxis aber oft nicht oder erst verspätet umgesetzt, weil offensichtliche Verletzungen fehlen oder indirekt beteiligte Mitarbeiter nicht bedacht werden, wie z.B. bei Zeugen eines tödlich verletzten Kollegen. Auch vermeintliche Bagatellunfälle, wie etwa Bedrohungen, Beleidigungen oder Anspucken durch Kunden oder Patienten, sollten vom Unternehmen dokumentiert werden, da viele Betroffene erst später Symptome entwickeln können. Die UV-Träger empfehlen den Unternehmen daher möglichst alle Betroffenen zu erfassen und vorsorglich zu melden, um den psychotherapeutischen Bedarf identifizieren zu können.

Das DGUV-Psychotherapeutenverfahren
Das 2012 eingeführte Psychotherapeutenverfahren soll die frühzeitige psychologisch-therapeutische Hilfe für Versicherte nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sicherstellen und eine Chronifizierung psychischer Konflikte und Störungen verhindern. Am Verfahren können nur Therapeuten beteiligt werden, die über spezielle fachliche Befähigungen verfügen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sind. Im Behandlungsfall wird der Psychotherapeut direkt vom UV-Träger oder Durchgangsarzt eingeschaltet – ganz unabhängig vom Antrag des Versicherten selbst. Der Betroffene erhält unbürokratisch innerhalb einer Woche den ersten Behandlungstermin und danach bis zu fünf probatorische Sitzungen, ohne dass eine Genehmigung des UV-Trägers benötigt wird. Weitere Sitzungen müssen dann vom Therapeuten beim UV-Träger beantragt und dort zügig entschieden werden.

Wichtige Rolle der Betriebs- und Werksärzte
Bei der Betreuung von Betroffenen unmittelbar nach dem traumatischen Ereignis sind die betrieblichen Akteure gefragt: Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte sowie die Mitarbeitervertretungen. Betriebs- und Werksärzte spielen dabei eine wichtige Rolle und beraten bei der Prävention und Rehabilitation, z.B. bei der Gefährdungsbeurteilung sowie Planung und Umsetzung von Präventions- und Notfallkonzepten. Sie unterstützen bei der Erstbetreuung, koordinieren die Meldewege und können potenzielle sekundär Betroffene identifizieren. Darüber hinaus sind sie wesentliche Ansprechpartner bei der Wiedereingliederung in das Berufsleben und leisten Hilfestellung bei der stufenweise Wiedereingliederung und dem Reha-Management der UV-Träger. Damit bilden hier Betriebs- und Werkärzte eine ideale Nahtstelle im Netzwerk zwischen Unternehmen, Psychotherapeuten und UV-Träger.

Mehr zum Thema „Psychotherapeutenverfahren“ erfahren Sie im Beitrag von Claudia Drechsel-Schlund, Utz Ullmann und Jörg Angenendt in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Umweltmedizin“ (ASU) unter www.asu-arbeitsmedizin.com.


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