14.09.2017

Psychische Erkrankung – Ursache Nr. 1 für Erwerbsunfähigkeit

Psychische Erkrankung ist die häufigste Ursache für eine langanhaltende Erwerbslosigkeit und einen frühen Renteneintritt.

München, 15. September 2017 –  Psychische Erkrankung ist die häufigste Ursache für eine langanhaltende Erwerbslosigkeit und einen frühen Renteneintritt. Seelisches Leiden belastet nicht nur die Lebensqualität des Betroffenen, es fordert auch Betriebe und Sozialversicherungssysteme. Eine rechtzeitige und adäquate Vorsorge am Arbeitsplatz kann dazu beitragen, einer längerfristigen Erkrankung vorzubeugen.

Psychische Erkrankung als Armutsrisiko
Psychische Erkrankungen sind in den letzten 15 Jahren um 90% gestiegen. Besonders betroffen sind Frauen. Diese Zahlen belegt der Gesundheitsreport 2016. „Dies ist seit Jahren die auffälligste Entwicklung der Kennziffern der Krankenkassen und in höchstem Maße Besorgnis erregend“, erklärt Professor Rita Süßmuth, die frühere Bundesministerin und Präsidentin des Deutschen Bundestages. Eine langanhaltende psychische Erkrankung verringert die Chancen auf berufliche Wiedereingliederung und führt häufig zu Armut.   

Bewusstsein für psychisches Leiden stärken
In Deutschland werden psychisch kranke Menschen immer noch durch Vorurteile diskriminiert. Der Gesellschaft mangelt es an einer hinreichenden Sensibilisierung sowie an Akzeptanz psychischer Erkrankungen als „Krankheit“. Seit das Bundesgesundheitsministerium die aufklärende Arbeit des Aktionsbündnisses für Seelische Gesundheit unterstützt, hat sich die Lage verbessert. Ziel dieses Netzwerkes ist, der breiten Öffentlichkeit zu vermitteln, dass psychische Störungen therapierbare und gerade bei frühzeitiger Behandlung auch heilbare Erkrankungen sind. Die Betroffenen sollen ermuntert werden, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Schnelles Handeln ist geboten
„Um eine psychische Erkrankung, gleich welcher Form, rechtzeitig und erfolgreich zu verhindern, bedarf es einer deutschlandweiten, flächendeckenden Versorgung“, betont Rita Süßmuth. Schnelle Hilfe kann über integrierte Versorgungsnetze in Betrieben kommen sowie eine bessere Kommunikation zwischen Betriebsarzt und ambulanter oder stationärer Behandlung. Adäquate Diagnostik und Therapie im frühen Stadium sind das Wesentliche.

Prävention in Betrieben
Der Betrieb ist der beste Ort, um eine psychische Störung frühzeitig zu erkennen und präventiv eingreifen zu können. Besonders die Kompetenzen der Führungskräfte müssen geschult werden. Nur durch professionelles und gesundheitsförderndes Führungsverhalten lassen sich krankmachende Strukturen beheben.

Verknüpfung von Arbeitsmedizin und kurativer Medizin
Das Wohl der arbeitenden Bevölkerung steht im Mittelpunkt des 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetzes. Sein Ziel ist, die Gesundheit dort zu fördern, wo laut Gesetz „Menschen leben, lernen und arbeiten“. Bei der Prävention psychischer Erkrankungen sind nun die Betriebsärzte gefordert, sich mit Psychologen sowie ambulant und stationär tätigen Psychotherapeuten und Psychiatern zu vernetzen, um die Versorgungswege für die Betroffenen zu optimieren.

„Gesund arbeiten in Thüringen“ – Modellprojekt zur Gesundheitsförderung
Wie die Vernetzung von Arbeitsmedizin und kurativer Medizin erfolgen kann, wird in dem Modellprojekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ untersucht. Das im April 2017 gestartete Modellvorhaben der DGAUM mit der Krankenkasse BARMER untersucht die betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Thüringen. Das große Ziel ist es, innerhalb der nächsten fünf Jahre Lösungen für die Bundesrepublik zu entwickeln, um flächendeckend Beschäftigte und Betriebe besser und nachhaltig mit betriebsmedizinischen Angeboten zu versorgen. Gemeinsam können Arbeitgeber und Arbeitsmediziner bzw. Betriebsärzte in enger Zusammenarbeit mit niedergelassenen Haus- und Fachärzten den Beschäftigten eine optimale und koordinierte Versorgung anbieten, von der alle profitieren.

Mehr zum Thema "Handlungsfeld: Arbeit und Psyche" lesen Sie im Beitrag von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rita Süßmuth in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Umweltmedizin“ (ASU): https://www.asu-arbeitsmedizin.com/ 

Fachlicher Kontakt bei Rückfragen:
Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG
Patrick Hagemann, Verlagsleiter Medizin
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Über ASU – Zeitschrift für medizinische Prävention:
Die Zeitschrift „Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin“  ist das Leitmedium der deutschsprachigen Arbeitsmedizin. Das Publikationsorgan der Fachinstitutionen DGAUM, ÖGA, SGARM, VDBW, Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbeärzte e.V. sowie der arbeitsmedizinischen Akademien und richtet sich an Betriebsärzte, Arbeitsmediziner und Akteure in wichtigen Schnittstellenbereichen zur Arbeitsmedizin. Die Zeitschrift ist peer reviewed. 1965 gegründet, erscheint ASU monatlich und erreicht nahezu alle arbeits- und präventionsmedizinisch orientierten Akteure im deutschsprachigen Raum. Weitere Informationen unter www.asu-arbeitsmedizin.com 

Über DGAUM:
Die DGAUM wurde 1962 gegründet und ist eine gemeinnützige, wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft der Arbeitsmedizin und der klinisch orientierten Umweltmedizin. Ihr gehören heute über 1000 Mitglieder an, die auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin und Umweltmedizin arbeiten, vor allem Ärztinnen und Ärzte, aber auch Angehörige anderer Berufsgruppen wie etwa Natur- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Die Mitglieder der Fachgesellschaft engagieren sich nicht nur in Wissenschaft und Forschung, um so bereits bestehende Konzepte für die Prävention, die Diagnostik und Therapie kontinuierlich zu verbessern, sondern sie übernehmen die ärztliche und medizinische Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle von Individuum und Unternehmen. Darüber hinaus beraten die Mitglieder der DGAUM alle Akteure, die ihren Beitrag zu der medizinischen Versorgung leisten und auf Fachwissen aus der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention, der arbeits- und umweltbezogenen Diagnostik und Therapie, der Beschäftigungsfähigkeit fördernden Rehabilitation sowie aus dem versicherungsmedizinischen Kontext angewiesen sind.

Weitere Informationen unter:  www.dgaum.de 

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