Corona-Impfungen durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte

 

PEI erstellt Übersicht über COVID-19-Impfstoffe

Das Paul-Ehrlich-Institut hat eine Kurzübersicht zu den zugelassenen COVID-19-Impfstoffen erstellt. Diese stellt die wichtigsten Charakteristika der unterschiedlichen Impfstoffprodukte hinsichtlich Aufmachung der verfügbaren Mehrdosenbehältnisse, Dosierung und Lagerung in kompakter und übersichtlicher Form dar. Zur Kurzübersicht...

STIKO: 24. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung

Das Epidemiologische Bulletin 50/2022 veröffentlicht die 24. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. Darin empfiehlt die STIKO für Personen ab 18 Jahren, bei denen produktspezifische medizinische Kontraindikationen gegen die COVID-19-mRNA-Impfstoffe bestehen, alternativ eine Auffrischimpfung mit dem monovalenten Impfstoff Nuvaxovid von Novavax im Abstand von mindestens 6 Monaten nach einem vorangegangenen immunologischen Ereignis (Infektion oder Impfung). Die Auffrischimpfung mit Nuvaxovid ist auch bei individuellem Wunsch nach entsprechender Beratung möglich. Zum Bulletin...

Informationen zur Bestellung von Impfstoffen

Alle Informationen zur Bestellung und Lieferung von COVID-19-Impfstoffen, zur Dokumentation und  Abrechnung sowie Dokumente zur Aufklärung und Einwilligung finden Sie auf auf der Website der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA).

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Bezug des Corona-Impfstoffs

Der Impfstoff sowie die Verbrauchsmaterialien werden vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Impfstoff ist nicht käuflich. Die Impfstoffe werden direkt über die Apotheken bezogen. Die Betriebsärzte bestellen ausschließlich bei einer sie primär beliefernden Apotheke, die aufgrund der Transportbeschränkungen der Impfstoffe (insbesondere der mRNA-Impfstoffe von BioNtech/Pfizer und Moderna) in regionaler Nähe der betrieblichen Impfstelle sein sollte. Für die Bestellung sollen die Betriebsärzte das blaue Privatrezept (A6 quer) nutzen. Jeder Betriebsarzt der im Auftrag eines Unternehmens oder eines überbetrieblichen Dienstes mit Sitz in Deutschland Impfungen gegen COVID-19 durchführen wird, ist berechtigt, bei einer Apotheke Impfstoff zu bestellen. Sind bei einem Unternehmen oder einem überbetrieblichen Dienst mehrere Betriebsärzte angestellt, erfolgt die Bestellung dennoch jeweils gesondert pro Betriebsarzt.

Aktuelle Informationen zur Bestellung und Lieferung der Impfstoffe finden Sie hier:

WirtschaftImpftgegenCorona (Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA)

Handreichung der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA)

Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 an Arztpraxen und Betriebsärztinnen und Betriebsärzte

Vergütung, Abrechnung und Dokumentation der Impfleistung und Impfzertifikate

Laut Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) erhalten alle selbstständigen Betriebsärzte und überbetriebliche Dienste eine Vergütung von 28 EUR pro Impfung. (36 EUR an Samstagen, Sonn- und Feiertagen). Dies entspricht der Vergütung der Vertragsärzten. Für die Ausstelluenng eines Impfzertifikats werden in der Regel 6 EUR vergütet.

Achtung: "Ein Vergütungsanspruch eines Betriebsarztes besteht nicht, wenn der Betriebsarzt die Leistungen (...) im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses in einem Betrieb oder im Rahmen einer Tätigkeit für einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten erbringt". (CoronaImpfV § 6 Abs. 3)

Die Details zu Abrechnung und Dokumentation von Impfungen durch Betriebsärzte werden in der Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) geregelt. Abrechnungen der Corona-Impfungen erfolgen auch bei Betriebsärzten über die Kassenärztliche Vereinigung (KV), in deren Bezirk der impfende Betriebsarzt seinen Sitz hat. Die Meldungen der Impfungen an das Robert-Koch-Institut können über DGAUM-Selekt getätigt werden. Eine Datenschnittstelle zum Robert-Koch-Institut wurde von unserem Dienstleister, der Helmsauer-Gruppe, etabliert und zum Einsatz zertifiziert. Da DGAUM-Selekt selbst als „Impfzentrum Helmsauer“ bei der Bundesdruckerei akkreditiert ist, benötigen Sie in diesem Fall auch keine individuelle Impf-ID. Sie brauchen lediglich die Teilnahmeunterlagen (Teilnahmeerklärung und Vertrag) ausfüllen und an uns senden.

Weitere Informationen zur Abrechnung und Meldung von Corona-Impfungen entnehmen Sie bitte der Handreichung der BDA: Betriebsärzte Vergütung, Abrechnung und Meldung

Handreichungen

Informationen zur Haftung

  • Informationen zur Haftung finden Sie im „Leitfaden zum Impfen durch Betriebsärzte“ der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (Kapitel 4, Seite 9 ff). Zum Dokument
  • Der Bundesgesundheitsminister hat eine Klarstellungen hinsichtlich zulassungsüberschreitender Anwendung von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und der damit zusammenhängenden Fragen des Versorgungsanspruchs bei einem Impfschaden kommuniziert. Zum Text
  • Lesen Sie auch einen Beitrag in der ASU mit dem Thema: Schutzimpfungen am Arbeitsplatz - wer haftet für wen und für was. (Dr. Thomas Nesseler et al.): Zum Artiklel 

Verordnungen, Verfügungen und STIKO-Empfehlungen

Arbeitsmedizinische Informationen zu SARS-CoV-2

Nutzung von DGAUM-Selekt zur Meldung von Impfdaten

Was ist DGAUM-Selekt?

Mit den Verträgen DGAUM-Selekt haben Betriebsärzte und arbeitsmedizinische Dienste bereits seit 2019 die Möglichkeit, Impfungen im Betrieb zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Mit einem elektronischen und datengestützten Abrechnungsverfahren und einer eigenen Softwar können Betriebsärzte Schutzimpfungen wirtschaftlich effizient abrechnen. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Hauptseite zu DGAUM-Selekt.

Einschreibung bei DGAUM-Selekt

Mit der Einschreibung bei DGAUM-Selekt können Sie die Impfungen gegen SARS-CoV-2 über die Software an das Robert-Koch-Institut (RKI) zu melden. Die Einschreibung selbst ist kostenlos, Kosten fallen erst an, wenn Sie auch impfen bzw. Impfungen melden. Für jede Meldung an das RKI berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 0,50 EUR zzgl. MwSt. Nach Eingang Ihrer Teilnahmeunterlagen erhalten Sie von unserem Partner HELMSAUER alle Informationen und Zugänge zur Software Helmsauer Care Manager. Die Software ermöglicht es auch, andere Impfungen, wie z.B. die alljährliche Grippeschutzimpfung, mit den gesetzliche Krankenkassen nach § 132e SGB V abzurechnen. Die Unterlagen für die Einschreibung finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter "Einschreibung bei DGAUM-Selekt für Meldungen an das RKI".

Damit Sie Corona-Impfungen an das RKI melden können, schreiben Sie sich bitte bei DGAUM-Selekt ein, indem Sie bitte Teilnahmeerklärung und Vertrag postalisch an uns senden:

DGAUM e.V.
Schwanthaler Str. 73b Rgb.
80336 München

Sie können damit künftig auch Schutzimpfungen im Rahmen der Individualprävention zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen (§ 132e SGB V)

Informationen zu den Teilnahmeunterlagen

 

Teilnahmeunterlagen für Betriebsärzte

Teilnahmeerklärung für Betriebsärzte

Vertrag für Betriebsärzte über die Abrechnung für gesetzlich versicherte Selbstzahler

 

Teilnahmeunterlagen für arbeitsmedizinische Dienste, überbetriebliche Dienste und festangestellte Betriebsärzte

Teilnahmeerklärung für Arbeitsmedizinische Dienste

Vertrag für Arbeitsmedizinische Dienste über die Abrechnung für gesetzlich versicherte Selbstzahler

Kosten für die Nutzung von DGAUM-Selekt für Impfmeldungen und die Erstellung von Impfzertifikaten

Die Einschreibung selbst ist kostenlos, Kosten fallen erst an, wenn Sie auch impfen bzw. Impfungen melden oder Impfzertifikate ausstellen.

Bearbeitungsgebühr für die Meldung an das RKI: 0,50 EUR zzgl. MwSt.

Bearbeitungsgebühr je ausgestelltes Impfzertifikat: 0,50 EUR zzgl. MwSt.

Anleitung zur Übermittlung der Impfdaten an das RKI

Informationen und Dokumente für die Durchführung von Corona-Impfungen im Betrieb auf der Website der BDA

Nutzen Sie unser kostenloses E-Learning-Tool zum Thema Impfen im Betrieb. Zur Online-Fortbildung...