Das Paul-Ehrlich-Institut hat eine Kurzübersicht zu den zugelassenen COVID-19-Impfstoffen erstellt. Diese stellt die wichtigsten Charakteristika der unterschiedlichen Impfstoffprodukte hinsichtlich Aufmachung der verfügbaren Mehrdosenbehältnisse, Dosierung und Lagerung in kompakter und übersichtlicher Form dar. Zur Kurzübersicht...
Das Epidemiologische Bulletin 50/2022 veröffentlicht die 24. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. Darin empfiehlt die STIKO für Personen ab 18 Jahren, bei denen produktspezifische medizinische Kontraindikationen gegen die COVID-19-mRNA-Impfstoffe bestehen, alternativ eine Auffrischimpfung mit dem monovalenten Impfstoff Nuvaxovid von Novavax im Abstand von mindestens 6 Monaten nach einem vorangegangenen immunologischen Ereignis (Infektion oder Impfung). Die Auffrischimpfung mit Nuvaxovid ist auch bei individuellem Wunsch nach entsprechender Beratung möglich. Zum Bulletin...
Alle Informationen zur Bestellung und Lieferung von COVID-19-Impfstoffen, zur Dokumentation und Abrechnung sowie Dokumente zur Aufklärung und Einwilligung finden Sie auf auf der Website der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA).
Der Impfstoff sowie die Verbrauchsmaterialien werden vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Impfstoff ist nicht käuflich. Die Impfstoffe werden direkt über die Apotheken bezogen. Die Betriebsärzte bestellen ausschließlich bei einer sie primär beliefernden Apotheke, die aufgrund der Transportbeschränkungen der Impfstoffe (insbesondere der mRNA-Impfstoffe von BioNtech/Pfizer und Moderna) in regionaler Nähe der betrieblichen Impfstelle sein sollte. Für die Bestellung sollen die Betriebsärzte das blaue Privatrezept (A6 quer) nutzen. Jeder Betriebsarzt der im Auftrag eines Unternehmens oder eines überbetrieblichen Dienstes mit Sitz in Deutschland Impfungen gegen COVID-19 durchführen wird, ist berechtigt, bei einer Apotheke Impfstoff zu bestellen. Sind bei einem Unternehmen oder einem überbetrieblichen Dienst mehrere Betriebsärzte angestellt, erfolgt die Bestellung dennoch jeweils gesondert pro Betriebsarzt.
Aktuelle Informationen zur Bestellung und Lieferung der Impfstoffe finden Sie hier:
WirtschaftImpftgegenCorona (Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA)
Handreichung der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA)
Laut Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) erhalten alle selbstständigen Betriebsärzte und überbetriebliche Dienste eine Vergütung von 28 EUR pro Impfung. (36 EUR an Samstagen, Sonn- und Feiertagen). Dies entspricht der Vergütung der Vertragsärzten. Für die Ausstelluenng eines Impfzertifikats werden in der Regel 6 EUR vergütet.
Achtung: "Ein Vergütungsanspruch eines Betriebsarztes besteht nicht, wenn der Betriebsarzt die Leistungen (...) im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses in einem Betrieb oder im Rahmen einer Tätigkeit für einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten erbringt". (CoronaImpfV § 6 Abs. 3)
Die Details zu Abrechnung und Dokumentation von Impfungen durch Betriebsärzte werden in der Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) geregelt. Abrechnungen der Corona-Impfungen erfolgen auch bei Betriebsärzten über die Kassenärztliche Vereinigung (KV), in deren Bezirk der impfende Betriebsarzt seinen Sitz hat. Die Meldungen der Impfungen an das Robert-Koch-Institut können über DGAUM-Selekt getätigt werden. Eine Datenschnittstelle zum Robert-Koch-Institut wurde von unserem Dienstleister, der Helmsauer-Gruppe, etabliert und zum Einsatz zertifiziert. Da DGAUM-Selekt selbst als „Impfzentrum Helmsauer“ bei der Bundesdruckerei akkreditiert ist, benötigen Sie in diesem Fall auch keine individuelle Impf-ID. Sie brauchen lediglich die Teilnahmeunterlagen (Teilnahmeerklärung und Vertrag) ausfüllen und an uns senden.
Weitere Informationen zur Abrechnung und Meldung von Corona-Impfungen entnehmen Sie bitte der Handreichung der BDA: Betriebsärzte Vergütung, Abrechnung und Meldung
RKI: Digitales Impfquoten-Monitoring: Handout CSV Upload
BMG: Handreichung zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogenen Tätigkeiten
BDA: FAQ zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
ABDA: Versorgung der Betriebsärzte mit COVID-19-Impfstoffen
BDA: Handreichung Betriebsärzte zu Impfstoffen und Zubehör
BDA: Leitfaden zum Impfen durch Betriebsärzte
BDA: Handreichung Betriebsärzte zu Vergütung, Abrechnung und Meldung
BDA: Handreichung für Betriebsärzte zu Auffrischungsimpfungen
STIKO: 24. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung
Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
Empfehlungen und Informationen der STIKO zu Impfungen gegen COVID-19
Weitere arbeitmedizinisch relevante Informationen rund um das Thema Corona-Pandemie finden Sie hier.
Mit den Verträgen DGAUM-Selekt haben Betriebsärzte und arbeitsmedizinische Dienste bereits seit 2019 die Möglichkeit, Impfungen im Betrieb zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Mit einem elektronischen und datengestützten Abrechnungsverfahren und einer eigenen Softwar können Betriebsärzte Schutzimpfungen wirtschaftlich effizient abrechnen. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Hauptseite zu DGAUM-Selekt.
Mit der Einschreibung bei DGAUM-Selekt können Sie die Impfungen gegen SARS-CoV-2 über die Software an das Robert-Koch-Institut (RKI) zu melden. Die Einschreibung selbst ist kostenlos, Kosten fallen erst an, wenn Sie auch impfen bzw. Impfungen melden. Für jede Meldung an das RKI berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 0,50 EUR zzgl. MwSt. Nach Eingang Ihrer Teilnahmeunterlagen erhalten Sie von unserem Partner HELMSAUER alle Informationen und Zugänge zur Software Helmsauer Care Manager. Die Software ermöglicht es auch, andere Impfungen, wie z.B. die alljährliche Grippeschutzimpfung, mit den gesetzliche Krankenkassen nach § 132e SGB V abzurechnen. Die Unterlagen für die Einschreibung finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter "Einschreibung bei DGAUM-Selekt für Meldungen an das RKI".
Damit Sie Corona-Impfungen an das RKI melden können, schreiben Sie sich bitte bei DGAUM-Selekt ein, indem Sie bitte Teilnahmeerklärung und Vertrag postalisch an uns senden:
DGAUM e.V.
Schwanthaler Str. 73b Rgb.
80336 München
Sie können damit künftig auch Schutzimpfungen im Rahmen der Individualprävention zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen (§ 132e SGB V)
Informationen zu den Teilnahmeunterlagen
Teilnahmeerklärung für Betriebsärzte
Vertrag für Betriebsärzte über die Abrechnung für gesetzlich versicherte Selbstzahler
Teilnahmeerklärung für Arbeitsmedizinische Dienste
Vertrag für Arbeitsmedizinische Dienste über die Abrechnung für gesetzlich versicherte Selbstzahler
Die Einschreibung selbst ist kostenlos, Kosten fallen erst an, wenn Sie auch impfen bzw. Impfungen melden oder Impfzertifikate ausstellen.
Bearbeitungsgebühr für die Meldung an das RKI: 0,50 EUR zzgl. MwSt.
Bearbeitungsgebühr je ausgestelltes Impfzertifikat: 0,50 EUR zzgl. MwSt.
Informationen und Dokumente für die Durchführung von Corona-Impfungen im Betrieb auf der Website der BDA