Finanzordnung

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Die Finanzordnung der DGAUM

Stand: September 2009

 

Die Finanzordnung findet in der Regel Anwendung für alle unten stehenden Anwendungsfälle; in Einzelfällen kann nach Vorstandsbeschluß davon abgewichen werden.

Eine Erstattung aller Kosten erfolgt nur gegen Vorlage der Originalbelege.

Mitgliedsbeiträge:

Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31.1. des laufenden Jahres zu entrichten.

1. Regelbeitrag
  € 100,00 
2. ermässigte Beiträge
bei Eintritt ins Rentenalter,
Elternzeit, Arbeitslosigkeit
(wird nur auf Antrag gewährt,
Stichtagsregelung: ab 03/08)
€ 20,00

Jahrestagungen:

Tagungsgebühren für vortragende DGAUM-Mitglieder im wiss. Programm (auch Poster-Erstautoren)
  beitragsfrei
Tagungsgebühren für DGAUM-Mitglieder (auch Vorsitzende)
   
  vor genanntem Termin
€ 90,00
  nach genanntem Termin
€ 120,00
Tagungsgebühren für Nichtmitglieder (auch Vortragende und Poster-Erstautoren)
   
  vor genanntem Termin  € 140,00
  nach genanntem Termin  
€ 170,00
Tagungsgebühren für Studenten und Ärzte ohne Einkommen   € 35,00
Tageskarte   € 80,00 
Gebühr für Seminarteilnahme 
  € 40,00 
Gebühr für Teilnahme an Betriebsbesichtigungen   variabel

Anpassung der Gebühren in Abhängigkeit von den örtlichen Bedingungen möglich.

Honorare für eingeladene Vortragende
  Festlegung durch den Vorstand
Aufwandsentschädigung - Seminare
   
  pro Seminar für Honorare verfügbar
max. € 300,00
  Honorar pro Referat
max. € 100,00 (incl. MwSt.!, falls erforderlich)
  Seminarleiter (ohne Referat)
ohne Honorar
  Reisekosten
Erstattung von An- und Abreise plus 1 Übernachtung
  Eintritt
freie Tageskarte für Referenten und Seminarleiter
Aufwandsentschädigung - AG-Foren
   
  Honorar pro Referat
ohne Honorar
  Reisekosten
keine Erstattung für RK / Übernachtung
  Eintritt
freie Tageskarte für Referenten und Leiter


Diese Bestimmungen sind den jeweiligen Organisatoren der Seminare und Foren rechtzeitig vor der Jahrestagung durch den jeweiligen Tagungspräsidenten mitzuteilen.     
Die Seminarleiter sind für die Abrechnungen beim DGAUM-Schatzmeister verantwortlich.

Vorstandstätigkeit:

Reisen wg. Vorstandssitzungen / Reisen im Auftrag des Vorstandes

Jedes Vorstandsmitglied und jede/r im Auftrag des Vorstandes Reisende ist gehalten, die Reisekosten möglichst gering zu halten. Auslagen für die BahnCard (1. Klasse) werden erstattet.

Bitte RK-Formular (doc; 46 kB) benutzen.


Erstattung Flugticket 
(Sofern kostengünstigere Reisemöglichkeiten bestehen, sollten diese genutzt werden.
Economy Class
Kilometer-Pauschale
für Fahrten mit Privat-PKW pro km
€ 0,30
Tagegeld
bei Abwesenheit pro Kalendertag > 8 Stunden
€ 6,00
  bei Abwesenheit pro Kalendertag > 14 Stunden
€ 12,00
  bei Abwesenheit pro Kalendertag 24 Stunden
€ 24,00
     
Kürzungen Tagegeld für Mahlzeiten
für unentgeltliches Frühstück
€ 4,80
  für unentgeltliches Mittagessen
€ 5,00
  für unentgeltliches Abendessen
€ 5,00