Weitere Empfehlungen
Der Arbeitsmedizin steht seit geraumer Zeit ein System von Handlungsempfehlungen zur Verfügung.
Die wichtigsten sind:
- Merkblätter zu den im Anhang 1 zur Berufskrankheitenverordnung genannten Berufskrankheiten
In Ergänzung zum Verordnungstext der Berufskrankheitenverordnung werden vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (BMA) im Bundesarbeitsblatt Merkblätter für die ärztliche Untersuchung zu den Berufskrankheiten der Anlage 1 der BKV veröffentlicht. Sie enthalten erläuternde Hinweise zu den einzelnen Berufskrankheiten und tragen insofern "Leitliniencharakter", als sie dem Arzt Hinweise für seine erforderliche Handlungsweise erteilen und ihm zusätzliche Informationen liefern. - Unfallverhütungsvorschriften (UVV, VBG, GUV)
werden von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen. Sie beinhalten Vorschriften für eine kausalitätsbezogene Prävention von arbeitsbedingten Gesundheitsschäden sowie für die ärztliche Gesundheitsüberwachung von Beschäftigten.
(s. insbes. UVV 1: Allgemeine Vorschriften, UVV 100: Arbeitsmedizinische Vorsorge, UVV). - Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Mit Bezug zum Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie zu den Unfallverhütungsvorschriften "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (VBG 100 bzw. GUV 0.6) und „Betriebsärzte“ (VBG 123 bzw. GUV 0.5) wurden Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erarbeitet. Diese beinhalten
- ein Methodeninventar für Untersuchungen (Erstuntersuchungen, Nachuntersuchungen, nachgehende Untersuchungen) von Versicherten, deren Tätigkeit mit außergewöhnlichen Unfall- oder Gesundheitsgefahren für sie oder Dritte bzw. mit außergewöhnlichen Belastungen oder Anforderungen verbunden ist,
- Verweise auf andere, die jeweilige Untersuchung betreffende Verordnungen,
- Hinweise auf zeitliche Abstände zwischen den Untersuchungen,
- arbeitsmedizinische Kriterien für die Beurteilung der erhobenen Befunde,
- ergänzende Hinweise zur Charakterisierung der für die jeweilige Untersuchung relevanten Einwirkung.
Die Grundsätze stellen Hinweise für den untersuchenden (ermächtigten) Arzt dar. Durch ihre Anwendung soll sichergestellt werden, daß die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen bei bestimmten Tätigkeiten einheitlich durchgeführt werden. Gleichermaßen soll damit - unabhängig von regionalen oder branchenspezifischen Besonderheiten - erreicht werden, daß einheitlich nach gleichen Kriterien beurteilt, ausgewertet und die Untersuchungsergebnisse in vergleichbarer Weise erfaßt werden. Die Grundsätze entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin, sind als Hinweise zu verstehen und sollen die ärztliche Handlungsfreiheit im Einzelfall nicht einschränken. - Staatliche Rechtsvorschriften
In zahlreichen staatlichen Rechtsvorschriften, wie z. B. der Druckluftverordnung, dem Jugendarbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoffverordnung, der Strahlenschutzverordnung, der Röntgenverordnung, dem Personenbeförderungsgesetz u.a. sind arbeitsmedizinisch relevante Festlegungen enthalten. - (sinnverwandt auch:) Technische Regeln, z.B.
- Technische Regeln für Gefahrstoffe
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe und
- andere Bestimmungen zu Biotechnologien
- Ethikkodex der Arbeitsmedizin
Im Ethikkodex,verabschiedet im Februar 2009 vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM) und vom Präsidium des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW), werden Grundsätze für den Umgang mit allen Personen im Zusammenhang mit arbeitsmedizinischer ärztlicher Tätigkeit formuliert, also den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern, den Betriebsärzten, den ärztlichen Kollegen, der Gewerbeaufsicht, der Berufsgenossenschaft und der Öffentlichkeit schlechthin. Er ersetzt die ethischen Leitlinien der DGAUM von 1985. Einen Auszug finden Sie hier.


