Leitlinien der DGAUM für arbeitsmedizinisch relevantes ärztliches Handeln
Vorbemerkungen:
Das Leitlinienprinzip der Arbeitsmedizin
Die Medizinischen Fachgesellschaften erarbeiten "Leitlinien" als Empfehlungen für ärztliches Handeln in charakteristischen Situationen. Sie tragen den Charakter konkreter, auf dem aktuellen Wissensstand des jeweiligen Fachgebietes basierender Handlungsanleitungen.
Leitlinien der Arbeitsmedizin haben einige besondere Sachverhalte zu beachten, welche für ihre Gliederung, die inhaltliche Gestaltung und den angesprochenen Adressatenkreis von Bedeutung sind:
- Die Arbeitsmedizin ist die medizinische, vorwiegend präventiv orientierte Fachdisziplin, die sich mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen, Organisation der Arbeit einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten andererseits befasst. Die Inhalte ihrer Leitlinien können daher nicht nur auf Krankheitsbilder oder Diagnosegruppen ausgerichtet sein, sondern müssen sich zumindest ebenso konsequent auf Befunde des gesunden Menschen, darüber hinaus auch auf Gefährdungen und andere belastungsrelevante Situationen und Sachverhalte der Arbeitswelt beziehen, - insbesondere solche mit Bezug zur Arbeitsfähigkeit oder zu versicherungsrechtlichen Konsequenzen.
- Arbeitsmedizinische Erwägungen sind immanenter Bestandteil jeder ärztlichen Tätigkeit. Adressaten dieser Leitlinien sind daher neben Arbeitsmedizinern auch Ärzte aller anderen Fachrichtungen.
- Die Arbeitsmedizin ist präventiv orientiert. Schlußfolgerungen aus den vom arbeitsmedizinisch tätigen Arzt am Menschen bzw. aus Situationen der Arbeitswelt erhobenen Befunden und festgestellten Gefährdungen können vielfach nicht durch ihn selbst, sondern nur durch die Mitwirkung von Vertretern aus ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen umgesetzt werden. Dies können u. a. Unternehmer oder in deren Auftrag tätige Sicherheitsfachkräfte, Versicherungsträger, rechtssetzende oder -kontrollierende Institutionen sein. Die in arbeitsmedizinischen Leitlinien enthaltenen Handlungsempfehlungen betreffen insofern auch Partner außerhalb der Medizin, als sie die Art und den Umfang deren Mitwirkung beschreiben.
- Gegenstand von arbeitsmedizinischen Leitlinien müssen auch die im Fachgebiet entwickelten Untersuchungsmethoden und Bewertungsrichtlinien zur Erfassung und Beurteilung von Belastungen und Expositionen, ebenso von medizinischen Befunden bzw. Befundkonstellationen und deren Einbindung in gutachterliche Erwägungen zur Arbeits- und Leistungsfähigkeit sein. Die Befolgung dieser medizinisch orientierten arbeitsmedizinsch relevanten Kategorie von Leitlinien wird nicht nur in der Arbeitsmedizin, sondern in allen medizinischen Fachrichtungen empfohlen. Ihre Berücksichtigung sogar außerhalb der Medizin ist denkbar, z.B. durch natur-, ingenieur- und arbeitswissenschaftliche Disziplinen.
- Die generelle Gliederung des arbeitsmedizinischen Leitlinienkonzeptes kann aus den vorgenannten Gründen nicht nur nach Krankheiten oder Diagnosegruppen gestaltet werden. Sie muß auch dem Belastungs-Beanspruchungs-Konzept folgen: Die nach arbeitsmedizinisch bedeutsamen Einwirkungen hierarchisch gegliederten Leitlinien zeigen typische Gefährdungen, Situationen und Sachverhalte auf, in denen ein arbeitsmedizinisches ärztliches Handeln erforderlich ist und wie dieses erfolgen soll. Sie bieten dazu das nach dem gegenwärtigen Wissensstand bestmögliche Methodeninventar an.
- Die einzelnen Leitlinien liefern neben Hinweisen zu den erforderlichen, im Einzelfall nützlichen, aber auch zu den obsoleten Maßnahmen für die Diagnostik, Differentialdiagnostik und Therapie auch Angaben zu adäquaten Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung einschließlich einer evtl. erforderlichen Gesundheitsüberwachung mit dem hierfür optimalen Methodeninventar, ebenso Hinweise auf versicherungsrechtliche Besonderheiten, Meldepflichten usw. Querverweise sind cherakteristisch.
- Die nach dem Konzept der AWMF erarbeiteten Leitlinien der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften tragen den Charakter von Empfehlungen. Sie sind für Ärzte unverbindlich und haben weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.
- In der Arbeitsmedizin wurde seit Beginn dieses Jahrhunderts ein System von fachspezifischen Empfehlungen entwickelt, welches hinsichtlich seiner Zielfunktion das Leitlinienprinzip bereits in wesentlichen Punkten vorwegnimmt. Es umfaßt z. B. Merkblätter zu den im Anhang 1 zur Berufskrankheitenverordnung genannten Berufskrankheiten, Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, arbeitsmedizinisch relevante Festlegungen in staatlichen Rechtsvorschriften und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Dieses historisch gewachsene Gefüge unterschiedlicher Kategorien von Hinweisen und Handlungsempfehlungen muß für die Leitlinien der Arbeitsmedizin berücksichtigt werden. Es bedingt, daß in diesen auch Verweise auf Vorschriften enthalten sein können, deren Verbindlichkeitsgrad über eine bloße „Empfehlungen“ hinausgeht.
Ziele von Leitlinien
Leitlinien dienen
- der Sicherung und Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung,
- der Berücksichtigung systematisch entwickelter Entscheidungshilfen in der ärztlichen Berufspraxis,
- der Motivation zu wissenschaftlich begründeter und ökonomisch angemessener ärztlicher Vorgehensweise unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Einstellungen der Patienten,
- der Vermeidung unnötiger und überholter medizinischer Maßnahmen und unnötiger Kosten,
- der Vermeidung unerwünschter Qualitätsschwankungen im Bereich der ärztlichen Versorgung,
- der Information der Öffentlichkeit (Patienten, Kostenträger, Verordnungsgeber, Fachöffentlichkeit, und andere) über notwendige und allgemein übliche ärztliche Maßnahmen bei speziellen Gesundheitsrisiken und Gesundheitsstörungen.



