Arbeitsmedizin / Betriebsmedizin

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Definition


Die Arbeitsmedizin ist die medizinische, vorwiegend präventiv orientierte Fachdisziplin, die sich mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflus­sung der Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen, Organisation der Arbeit einerseits
sowie dem Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten andererseits befasst.

Die Ziele der Arbeitsmedizin bestehen in der Förderung, Erhaltung und Mitwirkung bei der Wiederherstellung von Gesundheit  sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit des Menschen.

Die Ziele der Arbeitsmedizin werden umgesetzt

  • durch die Bereitstellung von wissenschaftlichen Grundlagen für die  menschengerechte Gestaltung von Arbeit,
  • durch die Aufdeckung von Ursachen und die Ablei­tung von präventiven Maßnahmen bei arbeitsbe­dingten Gesundheitsgefährdungen, arbeitsbedingten Erkrankungen, Berufskrankheiten und Arbeits­unfällen,
  • durch die Mitwirkung bei der Förderung, dem Erhalt und der Wiederherstellung der individuellen Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit.

Die Arbeitsmedizin übernimmt die ärztliche Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle Individuum / Betrieb sowie von Handelnden in der in­tegrierten medizinischen Versorgung bei Fragen der be­trieblichen Gesundheitsförderung und  Prävention, der arbeits- und umweltbezogenen Diagnostik und Therapie, der arbeits- und beschäftigungsfähigkeitsfördernden Rehabilitation sowie bei versicherungsmedizinischen Fragen.

Die Arbeitsmedizin stützt sich auf eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen mit Berücksichti­gung somatischer, psychischer und sozialer Prozesse. Arbeitsmedizin handelt auf der Grundlage eines wissen­schaftlich begründeten medizinischen Methodeninven­tars und nutzt auch Erkenntnisse und Methoden anderer Wissenschaftsdisziplinen.

Ihre Aktivitäten sind eingeordnet in multidisziplinäres Handeln.

Beschluß des Vorstandes der DGAUM - März 2004